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Documenti Diplomatici Svizzeri, vol. 20, doc. 45
volume linkZürich/Locarno/Genève 2004
Dettagli… |▼▶Collocazione
Archivio | Archivio federale svizzero, Berna | |
▼ ▶ Segnatura | CH-BAR#E2001E#1972/33#2128* | |
Vecchia segnatura | CH-BAR E 2001(E)1972/33 47 | |
Titolo dossier | Kommunistische Umtriebe italienischer Staatsangehöriger in der Schweiz (1955–1960) | |
Riferimento archivio | A.44.20.Uch • Componente aggiuntiva: Italien |
dodis.ch/11535
Ich beehre mich, Ihnen zur Kenntnis zu bringen, dass Herr Botschafter Mascia, Generaldirektor der Abteilung für Emigration im Aussenministerium, anlässlich einer Besprechung in anderer Angelegenheit folgendes zur Sprache gebracht hat.
In den ersten Tagen Dezember sollen drei Firmen in Winterthur, von denen er Gebrüder Sulzer besonders nannte – bei den andern dürfte es sich seiner Vermutung nach um die Rieter AG und die Lokomotivfabrik gehandelt haben – 25 italienische Arbeiter2 wegen politischer Betätigung entlassen haben3. Der italienische Generalkonsul in Zürich4, auf dessen Bericht sich Botschafter Mascia weitgehend stützte, habe versucht, zu Gunsten seiner Landsleute zu intervenieren, aber ohne Erfolg. Auch in einem Nebenpunkt, nämlich der Frage, ob den entlassenen Arbeitern eine kleine Entschädigung an die Weihnachtsgratifikation ausbezahlt werden könnte, die ihnen etwa zwei Wochen später zugekommen wäre, seien die Firmen unnachgiebig geblieben.
Der Vorwurf, der den italienischen Arbeitern gemacht wird, bezieht sich auf die Zugehörigkeit zur Gruppe italienischer Sprache der Partei der Arbeit5. Die Arbeiter sollen an Anlässen dieser Gruppe teilgenommen und andere Arbeiter zum Beitritt oder wenigstens zur Teilnahme an Anlässen veranlasst haben. Die Firmen hätten erklärt, dass den Arbeitern keine Beeinträchtigung ihres Betriebes durch politische Tätigkeit während den Arbeitsstunden vorgeworfen werde.
Die Entlassung soll ausdrücklich mit der Begründung wegen politischer Tätigkeit erfolgt sein. Botschafter Mascia hat mir mit grosser Bestimmtheit erklärt, dass man vonseiten der italienischen Behörden nicht die geringste Absicht habe, eine schützende Hand über kommunistisch tätige Landsleute in der Schweiz zu halten. Falls die schweizerischen Behörden sich veranlasst sähen, italienischen Arbeitern wegen kommunistischer Tätigkeit die Aufenthaltsbewilligung zu entziehen, so habe man dafür das vollste Verständnis. Wenn aber Firmen von sich aus Arbeiterentlassungen durchführten, so würde es vorzuziehen sein, wenn diese Entlassungen nicht mit der politischen Tätigkeit begründet würden, da bei den Arbeitern der Eindruck entstehe, dass die Firmen eine politisch intolerante Haltung einnähmen, wenn sie wegen Tatbeständen zu Entlassungen schritten, die die Behörden nicht zum Einschreiten veranlasst hätten.
Ich habe in diesem Zusammenhang, ohne den Fall als solchen zu kennen, immerhin darauf hingewiesen, dass es vielleicht Tatbestände geben könne, die zwar ein behördliches Einschreiten nicht erforderlich machten, einem Arbeitgeber aber immerhin die Fortsetzung des Vertragsverhältnisses als unerwünscht erscheinen lassen könnten. Für den betroffenen Arbeiter sei es doch sicher weniger hart, wenn er entlassen werde und dabei die Möglichkeit hätte, eine andere Stelle in der Schweiz zu suchen, als wenn die Firmen sich hinter die Fremdenpolizei steckten, um die Leute ausweisen zu lassen. Dass die politische Tätigkeit als Entlassungsgrund angegeben worden sei, entspreche unseren Anschauungen, wonach dem Arbeiter in ehrlicher Weise der Entlassungsgrund bekannt gegeben werden müsse, und habe vom Gesichtspunkt der Firma aus vielleicht auch den Vorteil, auf andere Arbeiter als Warnung zu wirken.
Botschafter Mascia hatte für diese Argumentation zwar ein gewisses Verständnis, unterstrich aber, dass die daraus sich ergebenden Folgen für die italienischen Behörden sehr unangenehm seien. Anscheinend hat nämlich die nichtkommunistische Gewerkschaft CISL6 die Sache aufgegriffen und in Form einer Interpellation vor die Kammer gebracht. Infolgedessen sehe sich die Regierung nun gezwungen, bis zu einem gewissen Grade die Defensive für die kommunistischen Arbeiter zu ergreifen, an der ihr eigentlich keineswegs gelegen sei. Von Gewerkschaftsseite aus sei übrigens bereits der Gedanke lanciert worden, den in Frage stehenden Firmen in Winterthur sollten keine italienischen Arbeiter mehr zur Verfügung gestellt werden. Ich habe vorsorglich auch in dieser Beziehung eine Reserve gemacht und der Ansicht Ausdruck gegeben, dass sich die Schweizerbehörden mit einer Art Boykott von einzelnen schweizerischen Firmen wohl keineswegs abfinden würden.
Botschafter Mascia erklärte mir, dass er keineswegs eine eigentliche Demarche in der Sache unternehme, sondern mich nur über die Umstände des Falles orientieren wollte. Es sei aber mit Sicherheit in den allernächsten Tagen mit einer offiziellen Intervention von Botschafter Coppini bei Ihnen zu rechnen7. Ich habe es unter diesen Umständen für nützlich gehalten, Sie schon heute etwas eingehend über die gehabte Besprechung zu unterrichten.
- 1
- Schreiben: E 2001(E)1972/33/47. Handschriftliche Anmerkung von A. Zehnder (vom 21. Dezember 1955): M. Coppini m’en avait déjà parlé. Mais je lui ai dit que je n’interviendrai pas.↩
- 3
- Zu dieser Angelegenheit vgl. das Schreiben von J. Piffaretti an M. Petitpierre vom 27. Januar 1956, E 2001(E)1972/33/47 (dodis.ch/11757) und das Protokoll der Sitzung vom 8. Februar 1956 von F. Wolfensberger vom 8. Februar 1956, E 4001(D)1976/136/112 (dodis.ch/12074).↩
- 5
- Vgl. BR-Prot. Nr. 1085 vom 17. Juni 1955, E 1004.1(-)-/1/578 (dodis.ch/10879).↩
- 7
- Eine Intervention von M. Coppini erfolgt tatsächlich am 19. Januar 1956. Vgl DDS, Bd. 20, Dok. 51, dodis.ch/11536.↩
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