Sprache: Deutsch
8.6.1954 (Dienstag)
An den Bundesrat. Deutsches Vermögen in der Schweiz. Künstlerischer Nachlass des Malers Paul Klee
Antrag (P)
Der künstlerische Nachlass von Paul Klee im Besitze des bis 1948 in Deutschland wohnenden Sohnes wird von den Sperrebestimmungen und dem Ablösungsabkommen vom 26.8.1952 ausgenommen.
Aktenzeichen: W.101.1
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