Langue: allemand
26.10.1950 (jeudi)
Notiz für Herrn Minister Zehnder betreffend das am 24.10.1950 in Bonn unterzeichnete Sozialversicherungsabkommen zwischen der Schweiz und der Bundesrepublik Deutschland
Notice (No)
Sozialversicherungsabkommen: Staatsangehörige beider Staaten sind einander gleichgestellt, nach Verhandlungen im April jetzt nur noch Nebenfragen. Ebenso müssen die deutschen Rückstände geregelt werden, die deutscherseits anerkannt würden. Anerkennung der seit 1945 aufgelaufenen Ansprüche erfolgte widerstandslos und mit Zustimmung der Alliierten Hohen Kommission.
Référence: B.31.31.A.0.1
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