Sprache: Deutsch
5.5.1950 (Freitag)
Instruktionen für die schweizerische Delegation für die Verhandlungen mit der Bundesrepublik Deeutschland, betr. Massnahmen auf dem Gebiet des gewerblichen Rechtsschutzes.
Instruktionen (Instr)
Der Zweck der Verhandlungen besteht im Abschluss einer Vereinbarung über Wiederherstellung abgelaufener, in der schweizerischen bzw. deutschen Gesetzgebung vorgesehener Fristen.
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