Langue: allemand
17.5.1897 (lundi)
Lettre (L)
Die siamesische Regierung weigert sich schweizerische Staatsangehörige, welche unter dem Schutze anderer Mächte stehen, nach Gerichtsbarkeit als Angehörige der betreffenden Staaten zu behandeln, solange zwischen der Schweiz und Siam kein diesbezüglicher Vertrag existiert.
Référence:
XIII.a.19
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