Sprache: Deutsch
3.7.1995 (Montag)
Haftentlassung bei Asylgesuchen aus der Ausschaffungshaft. Stellungnahme des Bundesamtes für Flüchtlinge
Aktennotiz / Notiz (No)
Entgegen der Praxis der Zürcher Polizeidirektion hat die Einreichung eines Asylgesuches während der Ausschaffungshaft nicht deren Aufhebung zur Folge. Stellt ein Ausländer während des Haftvollzugs ein Asylgesuch, liegt es an der kantonalen Fremdenpolizei und am BFF, so rasch als möglich einen Asylentscheid zu treffen, um damit die Voraussetzungen für den Vollzug der Wegweisung oder für eine allfällige Haftentlassung zu schaffen.
Aktenzeichen: 740/3
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