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27.7.1928 (Friday)
Letter (L)
Die Polizeidirektionen der Kantone Graubünden, Tessin, Wallis, Genf und Waadt werden dazu angehalten, die Bevölkerung darüber zu informieren, dass bei einem zufälligen Überschreiten der Grenze zu Italien alles vermieden werden sollte, was den Verdacht einer illegalen Einreise erwecken könnte und dem ersten angetroffenen Grenzbeamten unaufgefordert der Pass oder die Identitätskarte vorgelegt und der Grund für den Grenzübertritt erklärt werden soll.
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