Lingua: tedesco
15.12.1992 (martedì)
Kommentar zur Neufassung der Weisung 532, Archive
Circolare (Circ)
Zu den wesentlichen Neuerungen der Weisung 532 (Führung der Archive der Auslandvertretungen und Ablieferung von Akten an das Bundesarchiv) zählt die Herabsetzung der Aktenaufbewahrungsfrist, die nun einheitlich auf mindestens vier und höchstens acht Jahre seit dem Ende der Registraturperiode festgesetzt worden ist. Die Einführung von Kassationslisten zum Einheitsregistraturplan von 1966 sollte zudem eine spürbare Erleichterung bringen.
Riferimento:
a.542.20
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