Langue: allemand
23.4.1987 (jeudi)
Zurverfügungstellung von gepanzerten Fahrzeugen an die UNIFIL
Notice (No)
• confidentiel
Gespräche mit verschiedenen Vertretern des EMD über die Zurverfügungstellung von gepanzerten Fahrzeugen an die UNIFIL haben aufgezeigt, dass es verschiedene Auffassungen gibt, ob dies mit der geltenden Kriegsmaterialgesetzgebung vereinbar wäre.
Références:
B.51.14.21.20.Allg • o.713-27(9)
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