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2.6.1980 (Monday)
Letter (L)
Neutralitätspolitische Überlegungen und die Sonderstellung als Schutzmacht der USA haben die Schweiz veranlasst, sich nicht an den wegen der Geiselnahme in Teheran ergriffenen Wirtschaftssanktionen gegen Iran zu beteiligen. Die schweizerischen Exporteure werden gebeten, den Wirtschaftsverkehr mit dem Iran nicht auszuweiten oder von den Sanktionen zu profitieren.
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