Sprache: Deutsch
1.12.1944 (Freitag)
Schreiben (L)
Durch das am 29.9.1944 erlassene Verbot der Ausfuhr von Kriegsmaterial an die Kriegsführenden ist die schweizerischen Rüstungsindustrie, die schon zuvor durch die Kontingentierung stark beeinträchtigt war, vollständig überrascht worden, sodass es stellenweise zu katastrophalen Folgen kommen musste.
Aktenzeichen: 78.5
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