Langue: allemand
21.2.2000 (lundi)
Unterstützung militärischer Zwangsmassnahmen der UNO im Falle einer UNO-Mitgliedschaft der Schweiz (insb. Überflug-und Transitgewährung; Auslegung von Art. 43 UN-Charta)
Lettre (L)
Die Frage einer Rechtspflicht der Schweiz als UNO-Mitglied zur Gewährung von Überflug- und Transitrechten im Zusammenhang mit militärischen Zwangsmassnahmen wird erörtert. Eine generelle Verpflichtung scheint nicht aus der Charta hervorzugehen, im Einzelfall kann eine Duldungspflicht jedoch nicht gänzlich ausgeschlossen werden.
Référence: 0.810.10-0
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