Sprache: Deutsch
25.4.1986 (Freitag)
Anwendung des Landesversorgungsgesetzes (LVG) in Liechtenstein
Schreiben (L)
Die Schweiz betrachtet den liechtensteinischen Wald nicht als fast ausschliesslich gefährderter Schutzwald, der einer Mehrnutzung entzogen werden muss.
Aktenzeichen:
B.14.21.Liecht.2.70 • 361.0
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