Sprache: Deutsch
28.5.1962 (Montag)
Freundschafts- und Handelsvertrag mit Liberia; Liechtensteinklausel
Aktennotiz / Notiz (No)
Da nur vereinzelte Bestimmungen des Freundschafts- und Handelsvertrages mit Liberia auf Liechtenstein anwendbar sind, ist eine besondere Ermächtigung des Fürstentums erforderlich. Um Missverständnisse zu vermeiden, schlägt das EPD eine revidierte Fassung des Kommentars zu Art. 7 des Vertragsentwurfs vor.
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