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Die Schweiz und die Konstruktion des Multilateralismus, Bd. 1. Diplomatische Dokumente der Schweiz zur Geschichte des Internationalismus 1863–1914, Bd. 13, Dok. 20
volume linkBern 2023
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Archiv | Schweizerisches Bundesarchiv, Bern | |
Signatur | CH-BAR#E14#1000/39#960* | |
Dossiertitel | 2. Session des internationalen Kongresses für Fragen der Fürsorge um Sträflinge, verwahrloste Kinder, Landstreicher und Geistesgestörte, Antwerpen 1894 (1894–1895) |
Archiv | Schweizerisches Bundesarchiv, Bern | |
Signatur | CH-BAR#E1004.1#1000/9#8345* | |
Dossiertitel | Beschlussprotokoll(-e) 04.06.1894 (1894–1894) |
dodis.ch/59547BUNDESRATProtokoll der Sitzung vom 4. Juni 18941
Kongress in Antwerpen
Justiz- & Polizeidepartement, Vortrag vom 29. vor. Monats.2
Am internationalen Kongress, der in Antwerpen im Jahr 1890 zusammentrat, um die Frage der Fürsorge für verwahrloste Kinder, der Schutzaufsicht über Sträflinge und entlassene Sträflinge, der Präventionsmaßregeln gegen Bettel und Landstreicherei zu beraten, war die Schweiz durch Hrn. Dr. Paul Ladame in Genf vertreten.3
Mittels Note vom 30. April abhin4 an das Departement des Auswärtigen zeigt die belgische Gesandtschaft an, dass vom 27. Juli bis 2. August nächsthin5 die zweite Tagung dieses Kongresses stattfinden werde, und spricht die Hoffnung ihrer Regierung aus, daß die Schweiz sich an demselben durch Delegierte werde vertreten lassen.
Die dem Kongresse vorgelegten Fragen zerfallen in vier Abteilungen, nämlich:
I. Fürsorge für Kinder;
II. Schutzaufsicht über Sträflinge und entlassene Sträflinge;
III. Abwehr gegen Landstreicherei und Bettel. Behandlung der Geisteskranken;
IV. Strafrecht. (Statistik des Rückfalles; Statistik der Ergebnisse der Schutzaufsicht über entlassene Sträflinge und über verwahrloste Kinder; Anwendung des Systems der unbestimmten Strafen; Verschärfung des Systems der Freiheitsstrafen, namentlich gegen die zu kurzen Freiheitsstrafen Verurteilten; Ausdehnung der Kompetenz des Einzelrichters in Strafsachen).6
Angesichts der Vorarbeiten für ein einheitliches Strafgesetzbuch, welche in vielen Beziehungen mit den am Kongresse in Antwerpen zu behandelnden Fragen zusammenhängen, wird antragsgemäss beschlossen, es seien als schweizerische Delegierte an den Kongreß in Antwerpen abzuordnen:
1.) Hr. August Cornaz, Bundesrichter in Lausanne;
2.) Hr. Dr. jur. Georg Favey, Professor des Strafrechts an der Universität Lausanne;
3.) Hr. Dr. med. Paul Ladame in Genf.
Den Delegierten werden keinerlei Instruktionen erteilt.
Dieselben haben aber am Kongresse zu erklären, dass ihre Voten nur den Ausdruck ihrer persönlichen Anschauungen enthalten und für ihre Landesregierung in keiner Weise bindend seien.
An die H. H. Cornaz, Favey & Ladame, unter Zustellung der Kreditive.
- 1
- CH-BAR#E1004.1#1000/9#8345*. Dieses BR-Prot. Nr. 2258 der 59. Sitzung des Bundesrats vom 4. Juni 1894 wurde von der Bundeskanzlei verfasst.↩
- 2
- Nicht ermittelt.↩
- 3
- Zur Ernennung von Paul Ladame vgl. das BR-Prot. Nr. 3703 vom 3. September 1890, CH-BAR#E1004.1#1000/9#7876*, sowie zum Kongress über den Schutz von entlassenen Sträflingen in Antwerpen 1890 das Dossier CH-BAR#E14#1000/39#929*.↩
- 4
- Nicht ermittelt.↩
- 5
- Der Kongress fand vom 25. bis 31. Juli 1894 statt, vgl. das BR-Prot. Nr. 556 vom 8. Februar 1895, CH-BAR#E1004.1#1000/9#8419*.↩
- 6
- Für den detaillierten Fragekatalog vgl. das Dossier CH-BAR#E14#1000/39#960*.↩