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Archivio | Archivio federale svizzero, Berna | |
Segnatura | CH-BAR#J2.230#2012/96#78* | |
Titolo dossier | Auslandschweizer-Kongress Luzern Programm Ablauf 2 (1991–1991) | |
Riferimento archivio | 50 |
Archivio | Archivio federale svizzero, Berna | |
Segnatura | CH-BAR#E2024B#2002/7#2344* | |
Titolo dossier | Auslandschweizertagung (1991–1993) | |
Riferimento archivio | a.814.4 |
dodis.ch/58934 Rede von Minister Bodenmüller, Chef des Auslandschweizerdiensts des EDA, am Auslandschweizer-Kongress in Luzern vom 27. Juli 19911 Exposé von Minister Rolf Bodenmüller vor dem Auslandschweizer-Kongress in Luzern
Als Vertreter der zentralen Bundesstelle, die sich mit den Angelegenheiten der Auslandschweizer befasst, möchte ich in meiner kurzen Erklärung thesenartig auf einige Aspekte eingehen, die vorwiegend in die Zukunft gerichtet sind. Ich muss unterstreichen, dass es sich dabei um meine persönlichen Meinungen und Analysen handelt.
Schauen wir uns die heute bekannten Zahlen an: Insgesamt waren bei der letzten statistischen Erhebung zu Beginn des vergangenen Jahres in unseren Generalkonsulaten und Konsulaten auf der ganzen Welt 456 000 Auslandschweizerinnen und Auslandschweizer registriert. Davon waren 67% Doppelbürger, d. h. 2 von 3 Auslandschweizern besitzen heute ausser der schweizerischen noch eine andere Staatsangehörigkeit. Die Anzahl der Schweizerbürger im Ausland dürfte in den nächsten Jahren noch weiter zunehmen. Dies einerseits deshalb, weil ja seit 1985 die Kinder von Schweizerinnen, welche mit Ausländern verheiratet sind, das Schweizer Bürgerrecht erhalten.2 Andererseits auch, weil mit dem Inkrafttreten der letzten Revision des Bürgerrechtsgesetzes vom 1. Januar 1992 an ein ausländischer Ehegatte eines im Ausland lebenden Schweizers oder einer Schweizerin die Möglichkeit haben wird, das Schweizer Bürgerrecht zu erhalten, falls das Ehepaar sechs Jahre verheiratet ist und der ausländische Ehegatte eine enge Bindung zur Schweiz nachweisen kann.3 Von diesem Recht werden sicherlich Tausende von Ehegatten Gebrauch machen wollen. Auch der Prozentsatz der Doppelbürger wird zweifellos weiterhin anwachsen, vor allem durch Heirat und durch Geburt. Es ist auch damit zu rechnen, dass in den Ländern der Europäischen Gemeinschaft, wo 55% aller Auslandschweizer leben, immer mehr Personen, die heute lediglich den Schweizerpass besitzen, auch die Staatsbürgerschaft eines EG-Landes annehmen werden, falls sie diese Möglichkeit haben, um damit von den Vorteilen für die Bürger innerhalb der EG profitieren zu können.
Die Auslandschweizer könnten in ihrer Gesamtheit den fünftgrössten Kanton der Schweiz bilden. Ihre Anzahl entspricht etwas über 8% der Inlandschweizer. Sie stellen somit auch im internationalen Quervergleich eine grosse Auslandkolonie dar. Mit der zu erwartenden zahlenmässigen Zunahme werden die Auslandschweizer noch an Bedeutung gewinnen. Mit dem Inkrafttreten des Gesetzes über die politischen Rechte der Auslandschweizer, das die Einführung des Korrespondenzstimmrechtes für eidgenössische Wahlen und Abstimmungen vorsieht, werden diese ihre Interessen besser wahrnehmen können.4 Die politischen Rechte werden es ja auch ermöglichen, vom Ausland her Initiativen und Referenden zu unterzeichnen. Nicht vergessen sei zudem, dass diese Rechte auch das passive Wahlrecht mitbeinhalten. Ein Auslandschweizer kann sich also – wie übrigens schon bisher – auch in den Nationalrat oder gar in den Bundesrat wählen lassen, nicht jedoch in den Ständerat, weil die Wahlen in die 2. Kammer unseres Parlamentes nach kantonalem Recht erfolgen. Es liegt nun somit an den Auslandschweizern, von den Ihnen gebotenen vielfältigen Einflussmöglichkeiten Gebrauch zu machen.
Ich möchte mir nicht anmassen, diese Frage im Sinne einer allgemeinen Behauptung zu beantworten. Ich könnte mich da gewaltig täuschen: Nebst den Auswanderern der ersten Generation, die in der Regel stark mit der Heimat verbunden bleiben, hängen auch manch junge, im Ausland geborene Schweizer, aber auch zahlreiche Doppelbürger sehr an der Schweiz und sind oftmals bessere Patrioten als mancher Inlandschweizer. Trotzdem meine ich, dass sich ein gewisser Trend abzeichnet: Wer als Schweizer im Ausland geboren wurde, im Ausland aufgewachsen ist und auch noch die Staatsbürgerschaft seines Wohnsitzlandes besitzt, fühlt sich häufig mehr mit dem betreffenden Land verbunden. Das ist dies eine völlig normale Erscheinung. Es kommt dann in starkem Masse auf die schweizerischen Eltern an, inwiefern sie ihre Kinder zu Schweizern erziehen wollen oder ob sie eine totale Integration in ihrem Residenzland vorziehen. Es ist dies ein Aspekt und eine Verantwortung, deren man sich besonders bewusst sein sollte. Auch gilt es zu berücksichtigen, dass es heute eigentliche Auswanderer kaum mehr gibt, sondern vorwiegend temporäre Auswanderer, die nach einigen Jahren im Ausland mit ihren Familien wieder in die Schweiz zurückkehren. Es ist deshalb damit zu rechnen, dass es in Zukunft immer mehr Auslandschweizer geben wird, die der 2. und späteren Generationen angehören. Ihre Bindung zu unserem Land dürfte weniger stark sein als die der ersten Generation.
Die Statistiken und Untersuchungen, über die wir verfügen, zeigen uns, dass es heute nicht mehr viele Schweizerinnen und Schweizer gibt, welche auswandern mit der Absicht, sich für immer im Ausland niederzulassen. Im allgemeinen wollen sich die jüngeren Leute nur für einige Jahre – zum Beispiel für Ausbildungs- oder Weiterbildungszwecke – ins Ausland begeben und dann wieder in die Schweiz zurückkehren. Von seiten der schweizerischen Privatwirtschaft wissen wir gar, dass es schwieriger ist als früher, jüngere Leute zu animieren, sich im Auftrag einer Firma für einige Jahre ins Ausland versetzen zu lassen. Es ist dies eine bedauerliche Situation, denn unser Land und unsere Wirtschaft sind unbedingt angewiesen auf Personen, welche Erfahrungen aus dem Ausland mit sich bringen.
Ein Grund dafür, dass relativ wenige Schweizer mit jungen Familien bereit sind, auch nur vorübergehend ins Ausland zu gehen, liegt sicher auch in einer gewissen Unsicherheit bezüglich der Ausbildung der Kinder im Hinblick auf eine Rückkehr in die Schweiz. Ich habe bereits die Frage der Erziehung angesprochen und erwähnt, dass es in erster Linie im Ermessen der Schweizer Eltern liegt, ob sie ihre Kinder in schweizerischem Geiste aufziehen wollen oder nicht. Vieles hängt natürlich auch von den entsprechenden Ausbildungsmöglichkeiten ab. Solche werden seitens der Schweiz angeboten, und zwar durch die 16 Schweizerschulen,5 welche im Ausland existieren, sowie durch die verschiedenen Unterstützungsmöglichkeiten, die das neue Bundesgesetz über die Förderung der Ausbildung junger Auslandschweizerinnen und Auslandschweizer6 bietet. Auch in diesem Bereich hängt jedoch viel von der Initiative und von den Eigenleistungen der Eltern und der Schweizerkolonie ab. Der Bund und die Patronatskantone können hier nur eine ergänzende Hilfe leisten. Sie tun dies gerne im Rahmen ihrer finanziellen Möglichkeiten. Ich meine, dass wir in diesem Sektor noch mehr tun könnten und sollten, denn von einer guten Ausbildung in schweizerischem Geiste profitieren ja nicht nur Schweizerkinder, sondern auch viele ausländische Kinder, die in der Folge oft zeitlebens für unser Land Sympathien hegen.
Ich darf hier mit gutem Gewissen behaupten, dass unser Land im Vergleich mit anderen Staaten, viel – sehr viel sogar – für seine Mitbürger im Ausland tut. Diese Behauptung ist nicht aus der Luft gegriffen, sondern basiert auf einer Umfrage, die wir letzthin bei zahlreichen unserer diplomatischen Vertretungen im Ausland gemacht haben.7 Sicher gibt es auch Unzufriedene. Häufig bestehen jedoch auch falsche Vorstellungen darüber, was die Schweiz und ihre diplomatischen und konsularischen Vertretungen im Ausland den Auslandschweizern bieten können. Es ist deshalb sehr zu begrüssen, dass das Thema des nächsten Auslandschweizer-Kongresses der Frage «Schweizerische Auslandvertretungen und die 5. Schweiz» gewidmet sein wird.8 Eine offene Aussprache und Aufklärung werden sowohl für uns vom EDA als auch für Sie nützlich sein.
7. Viele Auslandschweizer mögen sich auch fragen: Was kann und soll ich für die Schweiz tun? Zahlreich sind diejenigen, die durch grossen Einsatz in den verschiedensten Gebieten unserem Land in vielfältiger Weise dienen. Aber auch viele andere, die nicht direkt schweizerische Interessen im Ausland vertreten, verkörpern unser Land durch ihre schweizerische Art, durch ihr schweizerisches Verhalten. Im Rahmen ihrer Kontakte und Beziehungen im Gastland haben sie zudem auch häufig die Möglichkeit, ihren Gesprächspartnern und Freunden die Schweiz näherzubringen. So tragen sie nicht wenig zum Image und zum internationalen Goodwill unseres Landes bei. Es wäre schön, wenn gerade diese schweizerischen Eigenheiten, verbunden mit einer positiven Einstellung und Gesinnung gegenüber unserem Land, von den schweizerischen Eltern im Ausland an ihre Kinder weitergegeben würden. In der jungen Generation ruht ja letztlich die Hoffnung für die Weitererhaltung des Auslandschweizertums. Ich möchte deshalb schliessen mit einem patriotischen Ausspruch, dessen wir uns heute, gerade auch im Zusammenhang mit der 700-Jahrfeier der Eidgenossenschaft,9 erinnern wollen. Es ist dies ein Zitat aus dem Roman «Ring i der Chetti» des bekannten Berner Schriftstellers Rudolf von Tavel, der den Berner Schultheiss Heinrich von Bubenberg sagen lässt: «Mir hei e schöni Heimat u si sinere e ganze Ma schuldig.»
- 1
- CH-BAR#J2.230#2012/96#78* (50). Der Chef des Auslandschweizerdiensts des EDA, Minister Rolf Bodenmüller, hielt seine Rede am Auslandschweizer-Kongress im Rahmen der Plenarversammlung am Nachmittag des 27. Juli 1991. Die vorliegende edierte Version der Rede ist eine vermutlich nachträglich überarbeitete und gekürzte Fassung der Rede. Für die wörtliche Abschrift der gehaltenen Rede vgl. die Variante dodis.ch/58934. Nebst Minister Bodenmüller war das EDA durch einige Mitarbeitende von Vertretungen im Ausland sowie durch den Direktor der Politischen Direktion, Staatssekretär Klaus Jacobi, vertreten, vgl. dodis.ch/58933. Der Vorsteher des EJPD, Bundesrat Arnold Koller, übernahm als Vertreter der Regierung die Abschlussrede des Kongresses, vgl. dodis.ch/58738.↩
- 2
- Art. 1 und 2 des Bundesgesetzes über Erwerb und Verlust des Schweizer Bürgerrechts. Änderung vom 14. Dezember 1984, AS, 1985, S. 420–423, hier S. 420.↩
- 3
- Art. 28, Abs. 1: «Der ausländische Ehegatte eines Schweizers, der im Ausland lebt oder gelebt hat, kann ein Gesuch um erleichterte Einbürgerung stellen, wenn er: a. seit sechs Jahren in ehelicher Gemeinschaft mit dem Schweizer Bürger lebt; und b. mit der Schweiz eng verbunden ist.» Bürgerrechtsgesetz. Änderung vom 23. März 1990, AS, 1991, S. 1034–1043, hier S. 1037 f.↩
- 4
- Vgl. das BR-Prot. Nr. 1964 vom 16. Oktober 1991, dodis.ch/57997. Vgl. ferner DDS, Bd. 27, Dok. 186, dodis.ch/52179 sowie die thematische Zusammenstellung Politische Rechte der Auslandschweizer, dodis.ch/T2110.↩
- 5
- Vgl. dodis.ch/58770.↩
- 6
- Bundesgesetz über die Förderung der Ausbildung junger Auslandschweizerinnen und Auslandschweizer (Auslandschweizer-Ausbildungsgesetz, AAG) vom 9. Oktober 1987, AS, 1988, S. 1096–1101. Vgl. dazu ferner die Botschaft über die Förderung der Ausbildung junger Auslandschweizerinnen und Auslandschweizer vom 8. Dezember 1986, dodis.ch/60485.↩
- 7
- Vgl. dazu das Dossier CH-BAR#E2024B#2002/7#2324* (a.811.0).↩
- 8
- Die Tagung zum Thema Botschaften, Konsulate und Auslandschweizer fand erst im August 1993 in Montreux statt, vgl. dodis.ch/60912. Aus aktuellem Anlass wurde das Thema des Auslandschweizer-Kongresses 1992 geändert und unter dem Titel Die Schweiz und die Auslandschweizer vor der europäischen Herausforderung die Abstimmung über den EWR behandelt, vgl. dodis.ch/60909. Allgemein zu den Auslandschweizer-Kongressen vgl. die Zusammenstellung dodis.ch/C2174.↩
- 9
- Vgl. dazu die thematische Zusammenstellung 700-Jahrfeier der Eidgenossenschaft (1991), dodis.ch/T1830.↩
Collegamenti ad altri documenti
http://dodis.ch/58933 | vedere anche | http://dodis.ch/58934 |
Tags
700° anniversario della Confederazione (1991) Diritti politici degli Svizzeri all'estero