Sprache: Deutsch
30.1.1991 (Mittwoch)
Schreiben (L)
Die Schweiz hat aufgrund des Golfkriegs die Türkei zur Spannungszone erklärt. Dies bedeutet jedoch nicht, dass eine Rückkehr von Kurden in die Türkei a priori nicht mehr möglich ist. Der Bund hat sich gegen einen generellen Ausschaffungsstopp entschieden.
Aktenzeichen: 750.4.4/3777.19/2.1777.19/4
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Abgedruckt in

Sacha Zala et al. (Hg.)

Diplomatische Dokumente der Schweiz, Bd. 1991, Dok. 3

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Bern 2022

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Cover of DDS, 1991

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