Langue: allemand
19.2.1976 (jeudi)
Handelsförderung und Bestechung
Notice (No) • confidentiel
In korrupten Systemen wie in Kenia gehört die Bezahlung von Bestechungsgeldern für Schweizer Firmen zur Tagesordnung, um den Vorzug gegenüber andern Offerten zu erhalten. Stellt die Schweizer Botschaft ihre Dienste zur Verfügung, indem sie etwa die Firmenvertreter bei den Behörden einführt, dann ist sie im Prinzip mitschuldig an diesen Missständen.
Références: 512.0C.41.Kenia.111.0
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