Sprache: Mehrsprachig
24.12.1991 (Dienstag)
Diplomatische Konferenz zur Änderung von Artikel 63 des Europäischen Patentübereinkommens, München, 16./17.12.1991
Informationsnotiz an den Bundesrat [ab 1987] (Info)
Die beschlossene Änderung ermöglicht es den Vertragsstaaten, unter den für nationale Patente geltenden Bedingungen bei patentgeschützten Erzeugnissen, welche einem behördlichen Zulassungsverfahren unterliegen, die Laufzeit des europäischen Patents zu verlängern oder eine Schutzerstreckung vorzunehmen.

Darin: Akte zur Revision von Artikel 63 des Übereinkommens über die Erteilung europäischer Patente (Europäisches Patentübereinkommen) vom 5.10.1973 (Beilage).
Darin: Entschliessung über die gegenseitige Unterrichtung (Beilage).
Darin: Schlussakte der Konferenz der Vertragsstaaten zur Revision von Artikel 63 des Europäischen Patentübereinkommens von 1973 (Beilage).
Zitierempfehlung: Kopieren

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Tags

Geistiges Eigentum und Patente

Pharmazeutische und chemische Industrie

Personen

Unterzeichnerin / Unterzeichner
Koller, Arnold (1933–)

Körperschaften

Empfängerin / Empfänger
Bundesrat

Geographische Bezeichnungen