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24.12.1991 (Tuesday)
Diplomatische Konferenz zur Änderung von Artikel 63 des Europäischen Patentübereinkommens, München, 16./17.12.1991
Information note to the Federal Council [since 1987] (Info)
Die beschlossene Änderung ermöglicht es den Vertragsstaaten, unter den für nationale Patente geltenden Bedingungen bei patentgeschützten Erzeugnissen, welche einem behördlichen Zulassungsverfahren unterliegen, die Laufzeit des europäischen Patents zu verlängern oder eine Schutzerstreckung vorzunehmen.

Darin: Akte zur Revision von Artikel 63 des Übereinkommens über die Erteilung europäischer Patente (Europäisches Patentübereinkommen) vom 5.10.1973 (Beilage).
Darin: Entschliessung über die gegenseitige Unterrichtung (Beilage).
Darin: Schlussakte der Konferenz der Vertragsstaaten zur Revision von Artikel 63 des Europäischen Patentübereinkommens von 1973 (Beilage).
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