Language: German
3.1990
Richtlinien zum Einsatz von Milchprodukten in der Nahrungsmittelhilfe
Report (R)
Die Richtlinien richten sich an all jene, die Milchprodukte des Bundes einsetzen: schweizerische Hilfswerke, die diplomatischen und konsularischen Vertretungen, die Koordinationsbüros der DEH und die entsprechenden lokalen Partnerorganisationen. Sie gelten sinngemäss für die Abgabe von Milchprodukten durch internationale Organisationen.

Darin: Notiz von Ch. Raedersdorf an F.R. Staehelin vom 17.4.1990 (Beilage).
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