Lingua: tedesco
21.3.1990 (mercoledì)
Weisung betreffend die Durchführung der Hilfsmassnahmen zugunsten der osteuropäischen Staaten und der Verteilung der entsprechenden Finanzkompetenzen
Appunto (No)
Zwischen der DEH und dem BAWI gibt es Streitigkeiten bezüglich der Kompetenzzuteilung bei den Hilfsmassnahmen für die osteuropäischen Staaten. Die DEH vertritt den Standpunkt, dass das BAWI nur für die gebundene Hilfe der Schweiz zuständig ist.
Riferimento: t.024-17
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