Langue: allemand
16.2.1984 (jeudi)
Flaggenbrauch
Lettre (L)
Der noch gültige Bundesbeschluss vom 12.12.1889 betreffend das eidgenössische Wappen schreibt lediglich die Proportionen des aufrechten, freistehenden Kreuzes (Verhältnis Länge/Breite) sowie die Farben weiss/rot vor. Die Form der Fahne oder des Wappenschildes wurden hingegen offen gelassen.
Référence:
A.15.80.1
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