Sprache: Deutsch
16.2.1984 (Donnerstag)
Flaggenbrauch
Schreiben (L)
Der noch gültige Bundesbeschluss vom 12.12.1889 betreffend das eidgenössische Wappen schreibt lediglich die Proportionen des aufrechten, freistehenden Kreuzes (Verhältnis Länge/Breite) sowie die Farben weiss/rot vor. Die Form der Fahne oder des Wappenschildes wurden hingegen offen gelassen.
Aktenzeichen: A.15.80.1
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