Sprache: Deutsch
26.11.1973 (Montag)
Nr. 2033. Flüge in den Nahen Osten
Bundesratsprotokoll (PVCF)
Die Hoheitsgebiete der Staaten Ägypten, Israel, Jordanien und Syrien werden vom Geltungsbereich ihrer allgemeinen Betriebsbewilligungen ausgenommen. Gewerbsmässige Flüge des Nichtlinienverkehrs von und nach den Gebieten dieser Staaten sind nur mit Bewilligung zulässig.

Darin: Verkehrs- und Energiewirtschaftsdepartement. Antrag vom 24.11.1973 (Beilage).
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