Lingua: tedesco
13.6.1968 (giovedì)
Appunto (No)
Gemäss verschiedenen multilateralen Konventionen besteht kein subjektiver Anspruch auf Asyl, er stellt lediglich das Recht fest, sich auf die Flucht begeben zu können. Würde tatsächlich ein solches Recht geschaffen, hätte dies die fatale Folge, dass der Begriff Flüchtling enger umschrieben würde. Bis dahin sollte der Entscheid dem Bundesrat als letzinstanzliche Behörde obliegen.
Riferimenti: 005.275.075.0.1.203753.0.2
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