Sprache: Deutsch
23.9.1985 (Montag)
Schreiben (L)
Gegenüber der VR Kongo gibt es nur eine Exportrisikogarantie für kurzfristige Investitionen. Diese Zurückhaltung beruhe auf realistischen Risikobeurteilungen und werde international geteilt. Wenn Anzeichen einer Besserung der wirtschaftlichen Schwierigkeiten bestehen, werde die Praxis gelockert.
Aktenzeichen: 2121.4
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