Sprache: Deutsch
24.1.1975 (Freitag)
Lenzlinger/Aramco
Schreiben (L)
• vertraulich
Die Unterstellung der tschechoslowaksichen Presse, das Fluchthilfeunternehmen Aramco operiere mit der Unterstützung schweizerischer Polizeibehörden, wird in aller Form zurückgewiesen. Allerdings macht sich H.-U. Lenzlinger durch seine Fluchthilfe nach Schweizer Recht nicht strafbar.
Aktenzeichen:
B.32.11.Tch • B.31.24
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