Langue: allemand
11.11.1977 (vendredi)
Panta
Notice (No)
Solange kein vertragsmässig vorgesehener Schiedsspruch gefällt wird, ist formell der ordentliche Rechtsweg nicht erschöpft und das Politische Departement hat keine Mittel, um den Anspruch der Panta AG gegenüber der nigerianischen Regierung zu legitimieren.
Référence:
B.31.Nigeria.1
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