Langue: allemand
11.2.1976 (mercredi)
Wirtschaftliche Kriegsvorsorge und Kriegswirtschaft im Fürstentum Liechtenstein
Lettre (L) • confidentiel
Aufgrund kriegswirtschaftlicher Vorschriften muss Liechtenstein in kriegswirtschaftlichen Belangen wie die Schweiz behandelt werden. Das bedeutet, dass die Schweiz Pflichtlager in Liechtenstein anlegen muss, welche eine ausreichende Versorgungsautonomie garantieren, selbst wenn der Grenzübertritt verunmöglicht sein sollte.
Référence: 80.3
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