Sprache: Deutsch
12.11.1976 (Freitag)
Urteil des schweizerischen Bundesgericht
Gerichtsurteil (Déc just)
Die Verwaltungsbeschwerde gegen des EJPD wird abgewiesen. Dieses hatte H. Eggs keine Strafverfolgungsermächtigung gegen den Oberauditor der Armee erteilt, da der Oberauditor sich nicht der Freiheitsberaubung schuldig gemacht habe, als er den scharfen Arrest gegen H. Eggs bestätigt hat.
Aktenzeichen: A 129/76
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