Langue: allemand
9.9.1976 (jeudi)
Vertragsabschluss-Kompetenzen des Delegierten des Bundesrates für Katastrophenhilfe im Ausland
Notice (No)
Seit dem neuen Bundesgesetz über die internationale Entwicklungszusammenarbeit und die humanitäre Hilfe besteht für die Katastrophenhilfe eine eindeutige Rechtsgrundlage. Darauf aufbauend können die Vertragsabschluss-Kompetenzen des Delegierten für Katastrophenhilfe geregelt werden.
Référence:
o.285
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