Sprache: Deutsch
1.7.1980 (Dienstag)
Wegleitung über die Einsichtnahme in Akten auf dem Rechtsetzungsverfahren
Anderes (Au)
Die Einsichtnahme in Akten des Rechtsetzungsverfahren ist bewilligungspflichtig. Die Bewilligung kann für Zwecke der Wissenschaft und der Rechtsanwendung erteilt werden. Forscher, die Einsicht in die Akten wünschen, müssen ein Gesuch stellen und für die Bewilligung über eine vertrauenswürdige Empfehlung verfügen.

Darin: Erklärung (Beilage)
Darin: Bewilligung vom 11.9.1980 für die Einsichtnahme in Akten aus dem Rechtsetzungsverfahren betreffend Bundesgesetzgebung über die Fuss- und Wanderwege (Beilage)
Zitierempfehlung: Kopieren

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