Langue: allemand
17.7.1978 (lundi)
Gesuch der südkoreanischen Botschaft um Erteilung der Arbeitsbewilligung an einen koreanischen Koch
Lettre (L)
Die koreanische Kochkunst scheint nicht ohne weiteres von einem Nicht-Koreaner ausgeübt werden zu können, weshalb dem Gesuch um Erteilung der Arbeitsbewilligung an einen koreanischen Koch für ein koreanisches Restaurant in Zürich eine gewisse Legitimation nicht abgesprochen werden kann.
Références: S 01-073S 339-471.2B.41.11.Corée.0
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