Langue: allemand
21.6.1977 (mardi)
Staatsvertrag mit den Vereinigten Staaten über Rechtshilfe in Strafsachen
Lettre (L)
Die Schweiz kann einem vereinfachten Vorgehen über den FBI-Attaché in Bern ohne formelles Rechtshilfegesuch nur zustimmen, wenn dieses auch im Rahmen des Rechtshilfevertrags an das amerikanische Justizministerium gestellt werden könnte.
Références: 521.502.439.213s.B.13.61.Amp.B.14.21.Am.3.1
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