Langue: allemand
2.8.1977 (mardi)
Steuerbefreiung des iranischen Staatsoberhauptes
Lettre (L) • confidentiel
Es wäre politisch opportun, künftig auf die Besteuerung des Immobilienbesitzes des iranischen Staatsoberhaupts in der Schweiz zu verzichten. In Anbetracht der lokalpolitischen Brisanz der Thematik scheint es angebracht, wenn die Verantwortung dafür bei den Bundesbehörden liegen würde.
Référence: B.44.51.Iran.1
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