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Documents Diplomatiques Suisses, vol. 27, doc. 52
volume linkZürich/Locarno/Genève 2022
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Archives | Archives fédérales suisses, Berne | |
▼ ▶ Cote d'archives | CH-BAR#E7110#1988/12#120* | |
Ancienne cote | CH-BAR E 7110(-)1988/12 22 | |
Titre du dossier | Niederlassung ausländischer Firmen (1977–1977) | |
Référence archives | 294 |
Archives | Archives fédérales suisses, Berne | |
▼ ▶ Cote d'archives | CH-BAR#E2001E-01#1988/16#4400* | |
Ancienne cote | CH-BAR E 2001(E)-01/1988/16 898 | |
Titre du dossier | Rizzoli International SA (1976–1978) | |
Référence archives | B.41.31.21.3.1 • Composant complémentaire: Luxemburg |
dodis.ch/48913Der stv. Chef des Finanz- und Wirtschaftsdiensts des Politischen Departements, E. Thurnheer, an die Handelsabteilung des Volkswirtschaftsdepartements1
Rizzoli International SA., Luxemburg
Wir danken Ihnen für Ihre Anfrage vom 9. März 19772.
Zur Frage der Zulassung ausländischer multinationaler Firmen möchten wir allgemein an die Praxis unseres Landes erinnern, solche Firmen weder durch gezielte Massnahmen aktiv anzuziehen, noch sie bewusst von unsern Grenzen fernhalten zu wollen. Wir glauben, dass wir mit dieser Politik fortfahren sollten. Jedenfalls sehen wir keinen wirtschaftlichen Grund, von unserer liberalen Zulassungspraxis abzugehen, die wesentlich zur bedeutenden Rolle der Schweiz beigetragen hat, als Gastland zahlreicher ausländischer Unternehmungen ausgewählt zu werden. Angesichts der grossen Anzahl Niederlassungen unserer eigenen Firmen im Ausland scheint uns diese «Politik der offenen Tür» umso gerechtfertigter.
Wir sehen insbesondere auch keine monetären Hindernisse, die uns von dieser Haltung abbringen könnten, denn es darf vorausgesetzt werden, dass eine bekannte multinationale Firma wie die Rizzoli International SA. sich an die von den zuständigen Währungsbehörden erlassenen Richtlinien hält3. Eine Firma, die im Verlagswesen tätig ist, ist nicht mit einer reinen Finanzgesellschaft oder mit einer Briefkastenfirma zu vergleichen, deren Nutzen für die schweizerische Wirtschaft allerdings zweifelhaft ist. Falls die Fremdenpolizei4 dennoch aus monetären Gründen Zweifel an der Zweckmässigkeit einer Zulassung hegen sollte, müssten wir es ihr überlassen, die Schweizerische Nationalbank formell zu begrüssen. Unsere mündlichen Sondierungen haben jedenfalls nicht dazu geführt, dass wir eine derartige Rückfrage als nötig erachteten.
- 1
- Schreiben: CH-BAR#E7110#1988/12#120* (294).↩
- 2
- Schreiben von M. Lusser an den Finanz- und Wirtschaftsdienst des Politischen Departements, die schweizerische Botschaft in Rom und den Vorort des Schweizerischen Handels- und Industrievereins vom 9. März 1977, dodis.ch/48973.↩
- 3
- Vgl. dazu das BR-Prot. Nr. 655 vom 20. April 1977, dodis.ch/50452.↩
- 4
- Vgl. dazu das Schreiben von E. Moser an G. Solari vom 12. April 1977, dodis.ch/48975.↩
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Relations économiques Questions monétaires / Banque nationale