Classement thématique série 1848–1945:
II. RELATIONS BILATÉRALES
II.7. CROATIE
Abgedruckt in
Diplomatische Dokumente der Schweiz, Bd. 15, Dok. 278
volume linkBern 1992
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Archiv | Schweizerisches Bundesarchiv, Bern | |
Signatur | CH-BAR#E2001E#1000/1572#51* | |
Dossiertitel | Sperre kroatischer Guthaben in der Schweiz (1941–1945) | |
Aktenzeichen Archiv | C.41.620.0 • Zusatzkomponente: Kroatien |
dodis.ch/47882 Notice sur les avoirs croates déposés à la Banque nationale1
Die Vertreter der kroatischen Nationalbank in der Schweiz, Direktor Seitz und Heller, Chef der Devisenabteilung, besuchen Herrn Dr. Ammann, Handelsabteilung, und teilen ihm folgendes mit:
Am 31. Oktober ist ein Kurier der kroatischen Regierung, Dr. Eres, in Zürich angekommen, mit einem von Generalkonsul Kaestli ausgestellten, bis 6. November gültigen Visum und mit dem Auftrag, das kroatische Gold zurückzuziehen und Checks im Betrag von 1 Millionen SFr., die er auf sich trug und auf seinen Namen lauteten, bei der Nationalbank in Zürich einzulösen. Das Gold und die Noten sollte er mit Seitz und Heller zusammen nach Feldkirch bringen. Diese Werte sollten offenbar dazu dienen, die kroatische Regierung nach der Flucht nach Deutschland zu erhalten. Seitz und Heller sind in folgender Situation: Ihre Familien sind in Kroatien. Wenn sie nicht offiziell die Transaktion unterstützen, müssen ihre Familien darunter leiden. Sie kamen aber zu Dr. Ammann um ihr Möglichstes zu tun, dass das Geld nicht ausbezahlt wird. Sie möchten es dem kroatischen Volk oder Jugoslavien retten und nicht Deutschland ausliefern lassen.
Generaldirektor Hirs steht auf dem Standpunkt, dass er die Checks einlösen müsse und nur eine Sperre der kroatischen Guthaben es verhindern könne. Sowohl Herr Legationsrat Kohli wie Dr. Ebrard sind der Auffassung, dass eine Sperre nicht durchgeführt werden sollte.
Es wird folgende Lösung getroffen: Die kroatische Staatsbank hat die Nationalbank avisiert, dass 5 Wechsel für je 200000 Fr. auf den Namen von Direktor Seitz unterwegs seien. Durch ein zweites Telegramm wurde dieser Aviso storniert und mitgeteilt, dass neue Wechsel ausgestellt würden, auf den Namen von Dr. Eres. Die Nationalbank sollte nun nach Vorweisung der Titel telegrafisch rückfragen, ob diese Wechsel ausbezahlt werden können. Damit sollte die Auszahlung bis Montag den 6. November verzögert werden.
Nachdem Dr. Ammann diese Lösung telefonisch vorgeschlagen hat, wurden auf der Nationalbank die Wechsel vorgewiesen und Generaldirektor Hirs hat im angeregten Sinn die Auszahlung vorläufig verweigert. Er wird nach Zagreb telegrafieren.
Dr. Ammann wird im Benehmen mit Legationsrat von Jenner dafür besorgt sein, dass der unerwünschte Kurier am Montag an die Grenze gestellt wird und keine Verlängerung des Visums erhält.
Um weitere Unannehmlichkeiten mit kroatischen Kurieren zu vermeiden, wäre es angebracht, Generalkonsul Kaestli telegrafisch anzuweisen, nur Visa mit unserer Einwilligung zu erteilen2. Man könnte das damit begründen, dass bereits drei kroatische Kuriere in der Schweiz geblieben sind und nicht mehr zurück wollen.
- 1
- E 2001 (E) 2/568. La notice (rédigée et signée par H. Hess, du Département politique), est adressée à R. Kohli. Sur cette affaire, cf. E 7110/1967/32/900Kroatien/1944.↩
- 2
- Annotation manuscrite de F. Kappeler, du Département politique, datée du 1er novembre 1944. Wie mir Herr v. Jenner sagt, ist Herr Minister Bonna mit einer so radikaler Lösung nicht einverstanden. Dagegen wurde die Polizei angewiesen dem eingereisten Kurier unter keinen Umständen das Visum zu verlängern.↩
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Unabhängiger Staat Kroatien (1941-1945)