Language: German
28.4.1944 (Friday)
CONSEIL FÉDÉRAL Procès-verbal de la séance du 28.4.1944
Minutes of the Federal Council (PVCF)
Nomination d’une délégation pour négocier avec l’Espagne sur les relations commerciales et les problèmes de transport.

Classement thématique série 1848–1945:
II. RELATIONS BILATÉRALES
II.8. ESPAGNE
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Printed in

Philippe Marguerat, Louis-Edouard Roulet (ed.)

Diplomatic Documents of Switzerland, vol. 15, doc. 126

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Bern 1992

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Cover of DDS, 15

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dodis.ch/47730
CONSEIL FÉDÉRAL
Procès-verbal de la séance du 28 avril 19441

761. Spanisch-schweizerische Wirtschaftverhandlungen

Das Volkswirtschaftsdepartement berichtet folgendes:

«/. Allgemeines.

Im Jahre 1943 hat der spanisch-schweizerische Handelsverkehr eine weitere Steigerung erfahren. Unser Import stieg von 61,7 Mio Franken im Vorjahre auf 106,4 Mio Franken und unsere Ausfuhr von 38 Mio Franken auf 69,4 Mio Franken. Der Importüberschuss ermöglichte die Amortisation rückständiger Forderungen und den Zinsentransfer. Die Einfuhr hat wiederum ihre frühere Struktur angenommen und bestand zu ca. 80% aus landwirtschaftlichen Produkten (zur Hauptsache Wein und Süd- und Trockenfrüchte) und ändern Nahrungsmitteln. Unter den restlichen 20% stechen besonders hervor: 24000 Tonnen Pyrit, 7600 Tonnen Roheisen, Halbzeug und Blech, 4400 Tonnen Blei und 1000 Tonnen Rohschwefel. An der Ausfuhr waren vor allem Maschinen, Instrumente und Apparate mit 28 Mio Franken, chemische Produkte mit 22 Mio Franken und Uhren mit 5 Mio Franken beteiligt. In den ersten Monaten 1944 hat auch der Export von Textilien einen beträchtlichen Aufschwung genommen.

Während des vergangenen Wintersemesters erteilte Spanien für über 40 Mio Franken Einfuhrbewilligungen für Maschinen, Apparate und Instrumente, deren Herstellung mithilft, den durch die Exporteinschränkung nach den Achsenstaaten entstandenen Beschäftigungsausfall auszugleichen. In den ersten drei Monaten d. J. betrug der Import schätzungsweise 44 Mio Franken und der Export 27 Mio Franken. Bis Ende Februar ist es gelungen, alle aus der Bürgerkriegszeit rückständigen Warenforderungen zu transferieren, soweit die spanischen Schuldner zahlungsfähig waren (ca. 25 Mio Franken). Zudem wurde im vergangenen Jahre mit dem vollen Zinsentransfer begonnen und für die rückständigen Finanzerträgnisse der zur Ausschüttung von zwei ersten Amortisationsquoten von zusammen 40% auf 22 Mio Franken erforderliche Betrag bereitgestellt.

II. Warenverkehr.1. Laufende Lieferungen

Die als wichtig erachteten Lieferungen wurden bisher zwischen Spanien und der Schweiz jeweilen halbjährlich geregelt. Die am 4. Dezember 19432 diesbezüglich getroffenen Vereinbarungen galten für die Zeit vom 1. Oktober 1943 bis 31. März 1944 und sind somit heute abgelaufen. Es müssen daher die gegenseitigen Lieferungen für eine neue Periode geregelt werden. Zugleich sollte die Gelegenheit benützt werden, um das Rahmenabkommen vom 16. März 19403 zugunsten der Schweiz weiter auszubauen. Dabei ist anzustreben, von Spanien folgende Zugeständnisse zu erhalten:

a) Auf der Einfuhrseite: Lieferungszusagen für Rohschwefel, Eisen, Blei, Pyrit, Braunstein, Antimon, Gerberrinde, Textilrohstoffe, Kork, usw.

b) Auf der Ausfuhrseite:

aa) Die Verlängerung der auf den 30. September kündbaren spanischen

Zusatzeinfuhrkontingente für Schweizerwaren, an deren vermehrtem

Export uns besonders liegt (Stickereien, Gewebe, Uhren, pharmazeutische Spezialitäten, usw.).

bb) Die Erweiterung dieser Kontingentsliste.

cc) Die Erteilung der Einfuhrbewilligungen für eine Reihe pendenter

grosser Maschinenaufträge aus Spanien.

Seit anfangs dieses Jahres bereitet das spanische Handels- und Industrieministerium, auf persönliche Weisung des spanischen Wirtschaftsministers hin, der Erteilung von langfristigen grösseren und insbesondere von aus öffentlichen Geldern zu bezahlenden Maschinenaufträgen Schwierigkeiten4. Die aus diesem Grunde in der Schwebe befindlichen Bestellungen erreichen gegenwärtig einen Umfang von ca. 20 Mio Franken. Seit Anfang dieses Jahres versuchen wir, durch Vermittlung unserer Gesandschaft in Madrid eine befriedigende Lösung herbeizuführen. Von spanischer Seite wurde vorerst erklärt, dass die Bestellungen erteilt würden, sofern die Maschinen erst nach Ablieferung in Spanien bezahlt werden müssten, wobei das Risiko der zu späten Ablieferung (infolge militärischer Operationen) von den schweizerischen Exporteuren zu übernehmen gewesen wäre. Später wurde die Erteilung der Bewilligungen zu normalen Zahlungsbedingungen davon abhängig gemacht, dass die Schweiz das Nettoclearingguthaben Spaniens von ca. 14 Mio Franken in Devisen freigebe. Im Interesse der Arbeitsbeschaffung und im Hinblick auf den hohen Stand der Importe aus Spanien haben wir hierauf die Freigabe von 10 Mio Franken in Devisen angeboten, sofern die in Frage stehenden Bestellungen zu normalen Zahlungsbedingungen bewilligt würden. Dieses Angebot, das einer Annahme der spanischen Offerte gleich kam, wurde vom spanischen Wirtschaftsminister ohne ersichtlichen stichhaltigen Grund abgelehnt. Da Spanien bisher an den Maschinenbestellungen in der Schweiz ein grosses Interesse zeigte, was auch darin zum Ausdruck kommt, dass im letzten Semester die spanischen Einfuhrbewilligungen für schweizerische Maschinen den vorgesehenen Betrag überstiegen, ist die spanische Haltung im Bezug auf die in Frage stehenden Bestellungen schwer zu verstehen. Alle Anzeichen deuten darauf hin, dass die in Frage kommenden Projekte, die zumeist mit Staatsgeldern bezahlt werden sollen, beim spanischen Wirtschaftsminister auf Widerstand stossen. Da diese Opposition offenbar hauptsächlich auf Meinungsverschiedenheiten innerhalb der spanischen Administration über das Ausmass der Industrialisierungspläne zurückzuführen ist, dürfte es für die schweizerische Delegation nicht leicht sein, die Schwierigkeiten zu beseitigen. Nichtsdestoweniger muss bei den nächsten Verhandlungen versucht werden, der schweizerischen Industrie diese interessanten langfristigen Bestellungen, wenn immer möglich, zu sichern, auch wenn das erwähnte Devisenopfer gebracht werden muss.2. Erfüllung rückständiger spanischer Verpflichtungen.

Spanien ist stark im Lieferungsrückstand für Schwefel, Eisen und Textilrohstoffe. Es ist deshalb Aufgabe der kommenden Verhandlungen, die Erfüllung dieser rückständigen Verpflichtungen zu erwirken.

III. Kodifikation und Revision der bisherigen Verträge.

Spanien wünscht eine Revision der bisherigen Verträge durch deren Zusammenfassung in einen einzigen Vertrag. Soweit dadurch die schweizerischen Interessen in wesentlichen Punkten nicht tangiert werden und nicht übermässig Zeit geopfert werden muss, kann auf dieses Begehren eingetreten werden.

IV. Transportabkommen.

Das am 25. Juni 19435 abgeschlossene Abkommen läuft bis zur völligen Amortisation des Spanien in 5 Tranchen gewährten Frachtenkredites von 20 Mio Franken. Nach Berechnung des Kriegs-Transport-Amtes dürfte dieser Kredit noch bis Ende Juli reichen. Es muss deshalb in den bevorstehenden Verhandlungen, wenn möglich, die Basis für eine Prolongation dieses Kredites um weitere zwei oder drei Tranchen à je 4 Mio Franken geschaffen werden. Der Hauptzweck des Transportabkommens liegt heute in der Zusicherung von spanischen Überseedampfern und Frachtraum auf den spanischen Eisenbahnen. Der Pendelverkehr dagegen hat an Aktualität verloren.»

Auf Grund der vorstehenden Ausführungen wird antragsgemäss1. Die obigen Darlegungen als Verhandlungsinstruktionen werden genehmigt;

2. als Unterhändler werden ernannt die Herren:

Henri de Torrenté, Delegierter für Handelsverträge, als Chef der Delegation,

Dr. M. Fumasoli, Legationsrat bei der Schweizerischen Gesandtschaft in

Madrid, als stellvertretender Delegationschef6,

Dr. Borei, Vize-Direktor des Schweizerischen Bauernsekretariates, Brugg,

Dr. H. Brunner, Sekretär des Vororts des Schweiz. Handels- und Industrie-Vereins, Zürich,

Dr. Edwin Stopper, Adjunkt der Handelsabteilung;

3. der Delegationschef oder sein Stellvertreter wird zur Unterzeichnung der abzuschliessenden Vereinbarungen ermächtigt;

4. die Delegation wird ermächtigt, Experten beizuziehen7.

1
E 1004.1 1/444. Absent: Kobelt.
2
Cf. E 7110 1973/135/821/23 et 25.
3
Cf. DDS, vol. 13, doc. 257, dodis.ch/47014.
4
Cf. le rapport du Ministre de Suisse à Madrid, E. Broye, du 26 janvier 1944 (E 7110/1973/135/26).
5
Cf. E 7110/1973/135/24 et E 2001 (D) 3/545.
6
Lors du passage du Directeur général de la Société de Banque Suisse, A.C. Nussbaumer à Madrid, M. Fumasoli l’accompagna à une rencontre avec le Ministre espagnol du Commerce, Carceller. Fumasoli adresse un long rapport sur cet entretien. Après avoir lu ce rapport du 9 mai 1944, le Chef de la Division des Affaires étrangères du Département politique, P. Bonna, répond à Fumasoli par une lettre du 21 mai 1944: J’y ai trouvé nombre d’idées qui me paraissent fort justes sur la situation générale et des vues très nouvelles pour moi sur la politique espagnole, qui s’avère dans tous les domaines plus ferme qu’il ne semble d’après les nouvelles de presse. Le sérieux redressement économique que tous vos rapports nous signalent est une chose excellente qui paraissait à peine réalisable au lendemain de la guerre civile. C’est un facteur européen dont nous profitons aussi et c’est un des rares symptômes favorables qu’on ait à enregistrer sur notre malheureux continent (E 2300Madrid/13).
7
Sur ces négociations, cf. E 2001 (E) 2/604, E 7110/1967/32/900Spanien/1944 et E 7110/ 1973/135/25.Cf. aussi PVCF ° 1466 du 30 août 1944 (E 1004.1 1/448).