Classement thématique série 1848–1945:
2. RELATIONS BILATÈRALES
2.2.BULGARIE
Printed in
Diplomatic Documents of Switzerland, vol. 14, doc. 343
volume linkBern 1997
more… |▼▶Repository
Archive | Swiss Federal Archives, Bern | |
▼ ▶ Archival classification | CH-BAR#E2200.173-03#1000/1783#27* | |
Old classification | CH-BAR E 2200.173-03(-)1000/1783 1 | |
Dossier title | Echanges commerciaux bulgaro-suisses; listes de marchandises (1943–1943) | |
File reference archive | H.1.3.65 |
dodis.ch/47529
Bezugnehmend auf unsere telegrafischen Mitteilungen vom 13. und 19. April über den Abschluss der schweizerisch-bulgarischen Wirtschaftsverhandlungen, sowie die Genehmigung der Vereinbarungen durch den schweizerischen Bundesrat beehren wir uns Sie hiemit noch näher über den Verlauf und das Ergebnis der Verhandlungen zu orientieren und dokumentieren.
Über die Ausgangslage und die vom Bundesrat der Delegation erteilten Instruktionen orientiert Sie der beiliegende Antrag des Eidg. Volkswirtschaftsdepartements vom 15. März, welcher vom Bundesrat in seiner Sitzung vom 19. März genehmigt worden ist2. Das Ergebnis der Verhandlungen ist niedergelegt in einem Avenant au Protocole confidentiel entre la Suisse et le Royaume de Bulgarie du 22 novembre 19413 concernant les échanges commerciaux samt den dazu gehörigen programmatischen Warenlisten über die Gestaltung des schweizerisch-bulgarischen Warenverkehrs im Jahre 1943 und einem Briefwechsel. Sie finden in der Beilage zum internen Gebrauch eine Zusammenstellung der verschiedenen Vertragsdokumente in ifacher Ausfertigung. Das Vertragswerk ist gestützt auf den Antrag des Eidg. Volkswirtschaftsdepartements vom 14. April, wovon Sie in der Beilage ebenfalls einen Klischee-Abzug zu Ihrer gefl. Kenntnisnahme finden, vom Bundesrat in seiner Sitzung vom 16. April d. J. genehmigt worden4. Ausserdem legen wir einen Durchschlag des Berichts von Herrn Vize-Direktor Mürner von der Schweiz. Verrechnungsstelle über den Verlauf der Verhandlungen bei5, der insbesondere die Liquidation der alten Kompensationsguthaben, die allfällige Stornierung von nicht ausführbaren schweizerischen Exportgeschäften und im Zusammenhang damit die Rücküberweisung der entsprechenden Clearing Vorauszahlungen, die Frage der Durchführung von privaten Kompensationen, sowie die Frage des Transfers von Forderungen im Finanz- und Versicherungszahlungsverkehr berührt.
So erfreulich es ist, dass von Bulgarien nunmehr auch gewisse Waren (Manganerz, Braunstein, Schweineborsten etc.) erhältlich sind, für welche bis anhin eine Liefermöglichkeit kategorisch abgelehnt worden ist - vermutlich weil die gesamten Exportüberschüsse nach Deutschland gingen - kann doch das Ergebnis der Verhandlungen nicht gänzlich befriedigen. Der unerledigte Clearingsaldo zu unsern Gunsten hat sich nämlich bis und mit den 13. April auf mehr als SFr. 16000000.- erhöht. Das Total der ungedeckten Forderungsanmeldungen stellt sich auf sage und schreibe SFr. 28000000.-. In beiden Zahlen sind jedoch glücklicherweise erhebliche Posten, die Lieferungen von Kunstseide- und Zellwollgeweben betreffen, welche auf Grund der von uns verfügten Kontingentierung vom Zahlungsstandpunkt aus nicht ausgeführt werden können. Es wird Sie wohl ebenfalls interessieren, zu vernehmen, dass infolge des ausserordentlich grossen Exportdranges schweizerischerseits - dem auch in Bulgarien ein überraschend grosses Importbedürfnis entgegensteht - ab Februar d. J. plötzlich Abschlüsse in ausserordentlich grossem Umfange getätigt worden sind. Die von der Zürcherischen Seiden-Industrie-Gesellschaft und dem Verein Schweizerischer Baumwollgarn- und Tücherhändler in St. Gallen durchgeführte Enquête ergab, dass das Total der abgeschlossenen getätigten Kontrakte ca. SFr. 45 000000.- betrug, wofür bulgarischerseits im Umfange von ca. SFr. 35 000000.- Einfuhrbewilligungen Vorlagen. Die von den bulgarischen Bezügern geleisteten Clearingvorauszahlungen und gestellten Akkreditive stellten sich auf ca. SFr. 15 000000.-. Von vorneherein bestand zwischen uns und dem Vorort des Schweiz. Handels- und Industrie-Vereins, sowie den massgebenden Verbänden Einverständnis, dass niemals daran gedacht werden konnte, den gesamten hängigen Auftragsbestand zur Ausfuhr und über das Clearing zur Bezahlung zu bringen. In der Annahme, es könnte eventuell eine Steigerung des beidseitigen Warenzahlungsverkehrs im laufenden Jahr im Unfange von 50-100% eintreten, wurde das Clearingexportkontingent für Gewebe aus Seide, Kunstseide und Zellwolle der Schweiz. Zolltarifnrn. 447b-448 für die ersten 2 Quartale auf je SFr. 2 000 000.- angesetzt, was umgerechnet auf das ganze Jahr SFr. 8000000.- entsprechen würde. Ein entsprechendes Wertkontingent konnte auch in der schweizerischen programmatischen Warenliste eingesetzt werden.
Angesichts der Schwierigkeiten, die sich vom preislichen Standpunkt und transporttechnisch einer raschen Realisierung des bulgarischen Lieferprogrammes entgegenstellen, ist die Prognose für die Entwicklung des Clearings in der nächsten Zeit nicht gerade günstig. Wir glauben immerhin, dass wenn einerseits alles unternommen wird, um den Import zu fördern, zwecks Alimentierung des Clearings, wozu wir wohl, wie leider schon so oft, Ihre wertvolle Hilfe in Anspruch nehmen werden müssen, und andererseits die Ausfuhr nach Bulgarien, die leider weiterhin ansteigende Tendenz aufweist, gehörig abgebremst wird, das Clearinggleichgewicht im Verlaufe dieses Jahres wieder herbeigeführt werden kann. Wie wir bereits der bulgarischen Delegation in aller Form zur Kenntnis brachten, beabsichtigen wir infolge des äusserst prekären Standes des Clearings nunmehr eine generelle Ausfuhrkontingentierung einzuführen, mit dem Ziel, dass die in den programmatischen Warenlisten enthaltenen Waren nur im Rahmen von Vierteljahres-Quoten ausgeführt werden können. Um die Sanierung des Clearings zu beschleunigen, gedenken wir vorerst sogar noch, die Ausfuhr unter das laufende Quartalskontingent zu drosseln.
In der Beilage erhalten Sie ebenfalls Durchschlag unseres Schreibens vom 14. April an die OVA6, das Sie über die Situation auf dem Eierimportsektor orientiert.
- 1
- Lettre: E 2200 Sofia 13/1.↩
- 2
- Non reproduit. E 1004.1 1/431 No 551.↩
- 3
- RO, 1941, vol. 57, pp. 1401-1404; sur ces négociations, cf. E 7110 (1967) 821; aussi 1001 1/415 No 1816.↩
- 4
- Cf. E 1004.1 1/432 No 747.Pour le texte de l’Avenant signé à Berne, le 8 avril 1943, et sur sa mise en œuvre, cf. E 2200 Sofia 13/1; aussi E 2001 (E) 2/602.↩
- 5
- Rapport sur les négociations entre une délégation suisse et une délégation bulgare, à Berne, du 24 mars au 9 avril 1943 (E 2200 Sofia 13/1).↩
- 6
- Non reproduit. L’OVA est la Société Suisse pour l’importation des œufs.↩
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