Classement thématique série 1848–1945:
6. POLITIQUE ET ACTIVITÉS HUMANITAIRES
6.2. POLITIQUE FACE AUX RÉFUGIÉS ET AUX JUIFS
6.2.2. RÉFUGIÉS ALSACIENS
Printed in
Diplomatic Documents of Switzerland, vol. 14, doc. 307
volume linkBern 1997
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Archive | Swiss Federal Archives, Bern | |
▼ ▶ Archival classification | CH-BAR#E4001C#1000/783#2546* | |
Old classification | CH-BAR E 4001(C)1000/783 259 | |
Dossier title | Elsässer-Flüchtlinge (1943–1943) | |
File reference archive | 0702.13 |
dodis.ch/47493 Notice de l’Adjoint à la Division de Police du Département de Justice et Police, R. Jezler, pour le Chef du Département de Justice et Police, Ed. von Steiger1 COMMUNIQUÉ ZUR ANGELEGENHEIT DER ELSÄSSER.
Herr Fürsprecher Hänni vom Pressesekretariat hat mich in Ihrem Auftrag gebeten, zu prüfen, ob ein Pressecommuniqué über den Grenzübertritt elsässischer Flüchtlinge erlassen werden sollte.
Ich gestatte mir, dazu Folgendes zu bemerken: Über den Grenzübertritt elsässischer Flüchtlinge zirkulieren bereits Gerüchte unter der schweizerischen Bevölkerung. Es heisst, es seien mehrere Tausend Flüchtlinge über die Grenze gekommen. Die Verschiebung von Truppen hat bei der Grenzbevölkerung ebenfalls Aufsehen erregt. Ich bin deshalb ebenfalls der Auffassung, ein Communiqué wäre - so rasch als möglich - angezeigt.
Dieses Communiqué muss meines Erachtens Angaben enthalten über die Zahl der Flüchtlinge, um das Gerücht zu widerlegen, wonach mehrere Tausend gekommen seien. (Nach Mitteilung der Polizeisektion des Armeekommandos sind in der Nacht zum Freitag 210, in der Nacht zum Samstag 137 und Sonntag und heute bisher 29 Fälle gemeldet worden.)
Das Communiqué muss meines Erachtens auch den Grund, der die Flüchtlinge zum Grenzübertritt veranlasst hat, bekanntgeben. Sonst entstehen, namentlich im Zusammenhang mit der Truppenverlegung, Gerüchte über allfällige Unruhen und dergleichen im Eisass. Solche Gerüchte müssen vermieden werden. Das Communiqué muss aber seinerseits auch den deutschen Behörden nicht Anlass geben, uns vorzuwerfen, wir förderten durch unsere Mitteilungen tendenziöse alliierte Berichte über die Lage in besetzten Gebieten. Wenn wir davon sprechen, die Flüchtlinge hätten sich der Pflicht zum deutschen Kriegsdienst entzogen, kann das m. E. auch von deutscher Seite am wenigsten beanstandet werden. Denn Mitteilungen darüber, dass die Elsässer zum Dienst für Deutschland einberufen werden, sind meines Erinnerns auch in der Presse schon zu lesen gewesen, also ziemlich allgemein bekannt.
Man kann sich fragen, ob wir etwas darüber sagen sollen, dass vorsorglicherweise Truppen ins Grenzgebiet verlegt worden sind. Nach meiner Auffassung wäre das nicht zweckmässig. Denn wegen einigen Hundert Refraktären braucht man keine Truppen an die Grenze zu stellen. Die Bekanntgabe der Truppenverschiebungen müsste daher wiederum so ausgelegt werden, dass im Eisass ernsthafte Unruhen ausgebrochen seien oder auszubrechen drohten.
Schliesslich möchte ich zu Ihrer Orientierung beifügen, dass mir der Polizeikommandant des Kantons Baselland, Herr Dr. Wagner, heute telephonisch mitgeteilt hat, einige elsässische Flüchtlinge hätten ihm heute früh erzählt, gestern seien 3 Elsässer wegen des Versuchs des Grenzübertritts nach der Schweiz von den Besetzungstruppen erschossen worden.
Ich gestatte mir deshalb zu beantragen, folgende Mitteilung an die Presse weiterzugeben:«Mitgeteilt.
In den letzten Tagen sind 380 junge Elsässer als Flüchtlinge über die Schweizergrenze gekommen, um sich dem Aufgebot zum Militärdienst für Deutschland zu entziehen. Die Flüchtlinge sind in einem militärisch bewachten Auffanglager interniert worden. Der Grenzschutz wurde verstärkt.»2
- 1
- E 4001 (C) 1/259.↩
- 2
- Ce projet de communiqué est adopté le 16 février par le Conseil fédéral. Cf. PVCF No 306 du même jour: Der Vorsteher des Justiz- und Polizeidepartementes teilt mit, dass gegenwärtig eine grosse Anzahl von Elsässern, die zum Militärdienst für Deutschland aufgeboten sind, in die Schweiz flüchten. Er beantragt folgendes Communiqué in der Presse erscheinen zu lassen: «In den letzten Tagen sind 380 junge Elsässer als Flüchtlinge über die Schweizergrenze gekommen, um sich dem Aufgebot zum Militärdienst für Deutschland zu entziehen. Die Flüchtlinge sind in einem militärisch bewachten Auffanglager interniert worden. Der Grenzschutz wurde verstärkt.» Diesem Communiqué soll folgende vertrauliche Anmerkung ausschliesslich für die Redaktionen beigefügt werden, die jedoch nicht zur Publikation bestimmt ist: «Nach der Mitteilung der Polizeisektion des Armeekommandos waren die 210 Elsässer, die als erste in der Nacht zum Freitag die Grenze überschritten, von einer Gruppe von ungefähr 30 bewaffneten Elsässern begleitet, welche gegenüber den deutschen Grenzposten von den Waffen Gebrauch zu machen drohten. Diese bewaffnete Gruppe ist zurückgekehrt, um weitere Elsässer zu holen. Angesichts dieser Vorgänge wurde der Grenzschutz verstärkt. Nach den Bestimmungen des Grunderlasses, Ziffer 2, ist aber die Bekanntgabe von Einzelheiten dieser Massnahme verboten, weshalb das amtliche «Mitgeteilt» davon nicht spricht und sich auf die knappe Wiedergabe des Grenzübertrittes von rund 380 jungen Elsässern beschränkt.» Der Rat beschliesst Genehmigung (E 1004.1 1/430).↩
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Attitudes in relation to persecutions