Classement thématique série 1848–1945:
I. POLITIQUE GÉNÉRALE ET PRINCIPE DE LA NEUTRALITÉ
Abgedruckt in
Diplomatische Dokumente der Schweiz, Bd. 13, Dok. 379
volume linkBern 1991
Mehr… |▼▶Aufbewahrungsort
Archiv | Schweizerisches Bundesarchiv, Bern | |
Signatur | CH-BAR#E1004.1#1000/9#13627* | |
Dossiertitel | Beschlussprotokoll(-e) 06.09.-10.09.1940 (1940–1940) |
dodis.ch/47136
CONSEIL FÉDÉRAL
Procès-verbal de la séance du 10 septembre 19401
1465. Richtlinien für die bundesrätliche Politik
Procès-verbal de la séance du 10 septembre 19401
Es war seinerzeit beschlossen worden «Richtlinien» aufzustellen, nach denen der Bundesrat seine Politik zu gestalten gedenke. Dies geschah auf Wunsch der nationalrätlichen Vollmachtenkommission, der diese Richtlinien bekannt zu geben wäre. Die Kommission tritt morgen nachmittag zusammen.
Der Vorsteher des Departements des Innern hat nun gemäss Auftrag des Bundesrates einen Entwurf aufgestellt, der den Mitgliedern des Bundesrates bereits übergeben worden ist. Redner bemerkt, es wäre verfrüht, wenn der Bundesrat jetzt schon positiv oder negativ Stellung nehmen wollte zu Bewegungen und Erneuerungstendenzen. Ferner macht er darauf aufmerksam, dass es heute gar nicht möglich und angezeigt wäre, eine Totalrevision der Bundesverfassung vorzunehmen. Er betont sodann, dass seine Vorschläge nicht umfassend seien und keineswegs auf Vollständigkeit Anspruch erheben.
Auf Grund der Beratung wird hierauf folgender bereinigter Text
beschlossen in der Meinung, die insbesondere vom Vorsteher des Departements des Innern zum Ausdruck gebracht wird, dass der beschlossene Text morgen nicht etwa an die Kommissionsmitglieder verteilt werden soll, sondern lediglich als Grundlage für die mündlichen Ausführungen der Vertreter des Bundesrates zu dienen hätte. Es soll dann später eine neue Redaktion, d.h. eine endgültige Fassung dieser «Richtlinien» erstellt und gleichzeitig entschieden werden, ob dieser neue Text der Arbeitsgemeinschaft der Parteien auszuhändigen sei. An die morgigen Verhandlungen der nationalrätlichen Vollmachtenkommission werden als Vertreter des Bundesrates für die Beratung über die Richtlinien die Herren Bundespräsident Pilet-Golaz und Bundesräte Etter und Stämpfli delegiert.
Die «Richtlinien, nach denen der Bundesrat seine Politik zu gestalten gedenkt» lauten nach Bereinigung wie folgt:
«1. Die verantwortungsvollste und entscheidende Aufgabe, die dem Bundesrat sich stellt, besteht darin, das Land durch die Gefahren unserer Zeit zu steuern und unversehrt in seiner Unabhängigkeit zu erhalten.
Die Aussenpolitik des Bundesrates war immer bestrebt, mit allen Staaten insbesondere mit allen unsern Nachbarländern gute und freundschaftliche Beziehungen zu unterhalten. Er wird diese Politik gewissenhaft weiterführen.
Die Grundlage unserer Aussenpolitik bleibt das Prinzip der Neutralität. Wenn auch völkerrechtlich die Neutralität nur den Staat und nicht auch den einzelnen Bürger und seine Gesinnung verpflichtet, muss der Bundesrat doch darauf halten, dass, im Hinblick auf das höhere Landesinteresse, auch die einzelnen Bürger in ihrem Verhalten und insbesondere in der Presse und in allen öffentlichen Kundgebungen sich gegenüber dem Ausland grösster Mässigung und Zurückhaltung befleissen, damit sie nicht der Regierung die Erfüllung ihrer Aufgabe erschweren.
Es ist nicht zu verkennen, dass unsere tatsächlichen Beziehungen zu einzelnen unserer Nachbarstaaten während der letzten Jahre eine Trübung erfahren haben. Der Bundesrat fühlt sich verpflichtet, das, was an ihm liegt und sich mit der Würde des Landes vereinbaren lässt, vorzukehren, um diese Beziehungen zu entspannen und wieder freundschaftlich zu gestalten, nicht nur von Regierung zu Regierung, sondern auch von Volk zu Volk, ohne dass dadurch die grundlegenden und wesentlichen geistigen und politischen Konzeptionen unseres Landes berührt werden sollen2.
Der Bundesrat beobachtet nach wie vor mit aller Aufmerksamkeit die für unsere Beziehungen zu Russland massgebende Entwicklung. Angesichts der Unklarheit und Unsicherheit der heutigen Verhältnisse erachtet der Bundesrat den Zeitpunkt nicht als gekommen die offiziellen Beziehungen mit Russland wieder aufzumehmen, wozu auch unter dem Gesichtspunkt wirtschaftlicher Interessen keine Notwendigkeit vorliegt.
Der Bundesrat ist entschlossen, die Ehre und die Unabhängigkeit des Landes unter allen Umständen zu wahren und zu verteidigen. Solange der Krieg und die dadurch bedingte Unsicherheit andauern, müssen genügende Kräfte unserer Armee im Felde bleiben, um nötigenfalls die Unabhängigkeit des Landes mit bewaffneter Hand zu verteidigen.
2. Die tiefgehenden politischen und geistigen Veränderungen, die sich im Verlauf der letzten Jahre und während des Krieges in Europa vollzogen, haben auch in unserem Lande eine Reihe von Erneuerungsbewegungen auf den Plan gerufen. Philosophie, Geschichte und Erfahrung lehren, dass die Formen, in denen das staatliche und gesellschaftliche Leben sich vollzieht, und die Auffassungen, die diesen Formen zu Grunde liegen, nicht von ewiger Dauer sind. Sie unterliegen vielmehr stetem Wechsel und müssen sich, wenn sie nicht erstarren und einen untragbaren Zwiespalt mit dem wirklichen Leben schaffen sollen, den ändernden Verhältnissen anpassen. Es wäre deshalb verfehlt, Bewegungen, die auf eine Erneuerung unseres staatlichen Lebens hinzielen, durch politische und polizeiliche Zwangsmassnahmen unterbinden zu wollen, sofern und solange solche Bewegungen nicht mit illegalen Mitteln arbeiten, die bestehenden Verhältnisse auf illegale Weise zu ändern suchen oder Ziele verfolgen, die mit der öffentlichen Ordnung oder mit der Unabhängigkeit des Landes in Widerspruch ständen. Wo solche illegale Mittel oder Ziele in Erscheinung treten, werden die Behörden des Bundes und der Kantone einschreiten. Im übrigen aber soll die Auseinandersetzung mit den Erneuerungsbewegungen sich auf dem Boden des freien geistigen Kampfes abspielen.
Das beste Mittel, ungesunden und illegalen Bewegungen entgegenzuwirken, besteht darin, dass wir dem arbeitenden Schweizervolk in einer Ordnung der Gerechtigkeit und des sozialen Ausgleiches Brot und Arbeit verschaffen und in organischer Entwicklung selbst jene Änderungen und Erneuerungen vornehmen, die sich durch die Verhältnisse aufdrängen und als notwendig erweisen.
3. Bisher hat sich, trotz empfindlicher Störung unserer Wirtschaftsbeziehungen zum Ausland, keine wesentliche Erhöhung unserer Arbeitslosenziffern eingestellt. Die Demobilmachung grosser Teile unserer Armee vollzog sich ohne merklichen Einfluss auf den Arbeitsmarkt. In einzelnen Gebieten und Wirtschaftszweigen, z.B. in der Landwirtschaft und teilweise auch im Baugewerbe, macht sich sogar auch heute noch eher ein Mangel an geeigneten Arbeitskräften bemerkbar. Diese Verhältnisse werden sich jedoch ändern, wenn die wirtschaftlichen Beziehungen zum Ausland, die Einfuhr von Rohmaterialien und die Ausfuhr von Fertigprodukten noch weitere Erschwerungen erfahren oder wenn auch nur die bestehenden Schwierigkeiten auf längere Dauer anhalten. Deshalb schenkt der Bundesrat dem Problem der Arbeitsbeschaffung grösste Aufmerksamkeit. Durch entsprechende Kooperation von Privaten, Gemeinden, Kantonen und Bund werden Arbeitsmöglichkeiten in grossem Ausmasse zur Verfügung gestellt, wofür zum grössern Teil bereits bewilligte Kredite in Anspruch genommen werden können, da seit Beginn des Krieges alle nicht dringlichen Arbeiten zurückgestellt worden waren. Das Schwergewicht ist auf wirtschaftlich produktive oder auf wehrpolitisch notwendige Arbeiten zu verlegen. Von besonderer Bedeutung ist die Organisation der Arbeitsbeschaffung für zurückgekehrte Auslandschweizer und für die Angehörigen der intellektuellen Berufe, da die Bildung eines akademischen Proletariates in Zeiten des Umbruches immer ein erhöhtes Gefahrenelement darstellt. Auf dem letztgenannten Gebiet sind neben den Gemeinden und Kantonen auch die wissenschaftlichen Institute und Organisationen zur Mitarbeit heranzuziehen.
Die beste Art der Arbeitsbeschaffung besteht in der Möglichkeit, die Arbeitskräfte in ihrem ordentlichen Beruf und an ihren gewohnten Arbeitsplätzen zu beschäftigen. Nach dieser Richtung bemühen wir uns durch Wirtschaftsabkommen mit dem Ausland unserem Export den nötigen Absatz zu verschaffen.
4. Mit der Schaffung zusätzlicher Arbeitsmöglichkeiten durch Gemeinden, Kantone und Bund auf dem Wege von Notstandsarbeiten ist jedoch das Problem der Arbeitsbeschaffung nicht gelöst. Wir werden selbstverständlich versuchen müssen, die Beziehungen unseres Landes zur Weltwirtschaft so weit wie nur möglich zu erhalten und wieder herzustellen. Wie weit uns das gelingen wird, kann zur Zeit unmöglich vorausgesehen werden. Nach aller Voraussicht werden wir gezwungen sein, die Witschaft unseres Landes mehr als bisher und mit grössern Bindungen in den neu zu organisierenden europäischen Wirtschaftsraum einzubauen. Diese Notwendigkeit wird uns voraussichtlich vor zwei nicht leicht zu lösende Probleme stellen; eine gewisse zwangsläufige Anpassung unserer Lebensbedingungen an die in der europäischen Wirtschaftsgemeinschaft bestehenden Verhältnisse, und eine durch die Natur der Dinge sich aufdrängende Neuordnung und Führung unserer Wirtschaft.
Die Anpassung an die neuen Verhältnisse eines europäischen Wirtschaftsraumes wird nach aller Wahrscheinlichkeit nicht ohne schmerzliche Opfer vor sich gehen. Es wäre eine Sünde an unserem Volk, ihm diese bittere Wahrheit vorenthalten zu wollen, und jede Selbsttäuschung nach dieser Richtung könnte sich schwer rächen. Es erscheint deshalb dem Bundesrat unerlässlich, das Volk auf diese Möglichkeit psychologisch vorzubereiten und es zur Opferbereitschaft und zur Solidarität aufzurufen. Wenn uns die Bewährung des Willens, für das Land zu sterben, erspart werden sollte, dann muss die soldatische Tugend der Disziplin und des Durchhaltens sich umsetzen in die zivile Tugend, opferbereit für das Land zu leben, und für des Landes Unabhängigkeit wirtschaftliche Opfer zu bringen. Diese Notwendigkeit verlangt die Zusammenfassung aller Kräfte und insbesondere die nach dem höheren Interesse des Landes ausgerichtete Solidarität zwischen Arbeit und Kapital, wobei das Kapital weitestgehend in den Dienst der Arbeit gestellt werden muss.
Die Wirtschaft von morgen wird nicht mehr die freie Wirtschaft von gestern sein. Wenn auch die private Initiative als erster Träger und erste schöpferische Kraft des wirtschaftlichen Lebens erhalten bleiben muss, so wird doch eine gewisse Leitung und Organisation der Gesamtwirtschaft des Landes unerlässlich sein. Wir halten es demnach für unmöglich, den für die Bedürfnisse der Kriegswirtschaft aufgebauten Apparat, der sich bisher gut bewährt und die Wirtschaft unseres Landes vor Erschütterungen bewahrt hat, nach Schluss des Krieges einfach abzubauen. Der Bundesrat glaubt vielmehr, dass wir die Erfahrungen der Kriegswirtschaft und die Bauelemente ihrer Organisation ausnutzen müssen, um die Wirtschaft des Landes ohne grössere Reibungen aus der Zeit des Krieges in die Zeit des Friedens hinüberzuführen. Wenn wir jedoch der Gefahr einer verstaatlichten und totalen Wirtschaft, die auch unbestreitbare Gefahren der kulturellen und politischen Totalität in sich schliesst, erfolgreich entgehen wollen, müssen wir an die Erfahrungen anknüpfen, die wir seit Jahrhunderten mit der eigenartigen Struktur unseres Bundesstaates gesammelt und die es uns gestattet haben, dank der föderalistischen Gliederung das eigentliche Wesen der Freiheit durch alle Stürme und Gefährden hindurchzuretten. Die schweizerische Freiheit hatte ihre stärksten Stützpunkte immer im Selbstbestimmungsrecht der Gemeinden und der Kantone und in der im Wesentlichen auf eine subsidiäre Funktion beschränkten koordinierenden und ausgleichenden Tätigkeit des Bundes. Der Bundesrat ist der Ansicht, dass der Grundsatz der Autonomie aus dem politischen Leben auch übertragen werden soll auf die Neuordnung unseres wirtschaftlichen Lebens in der Weise, dass dem Beruf gewisse Selbstbestimmungsrechte eingeräumt werden, wie bisher schon die Berufsverbände der nationalen Wirtschaft grosse Dienste geleistet haben.
5. Seit Jahren hat der Arbeitsfrieden in unserem Lande trotz wirtschaftlicher Krise und wirtschaftlichen Schwierigkeiten verschiedenster Art, dank dem guten, auf gegenseitige Verständigung hingeordneten Willen der Arbeitgeber und Arbeitnehmer, keine ernstliche Störungen mehr erfahren. Die Erhaltung des Arbeitsfriedens bildet für das erfolgreiche Durchhalten unserer Wirtschaft durch die Schwierigkeiten und Gefahren der kommenden Jahre eine unerlässliche Voraussetzung. Auch nach dieser Richtung können wir an die Erfahrungen der letzten Jahre anknüpfen. Entsprechende Vereinbarungen zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern der einzelnen Berufe, deren Verbindlichkeit und die Schlichtung allfälliger Differenzen auf dem Wege der Schiedsgerichtsbarkeit werden geeignet sein, den Arbeitsfrieden zu sichern und die Solidarität zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern zu stärken.
6. Da unter Umständen auf kürzere oder längere Dauer mit einer Verminderung des der Gesamtheit unseres Volkes zur Verfügung stehenden Arbeitsvolumens gerechnet werden muss, ist darauf Bedacht zu nehmen, dieses Arbeitsvolumen gerecht und sozial möglichst wirksam zu verteilen. Deshalb nimmt der Bundesrat eine einschränkende Regelung des sogenannten Doppelverdienertums in Aussicht.
Um die vorhandenen Arbeitsmöglichkeiten der Jugend zur Verfügung stellen zu können und dieser ein rechtzeitiges Nachrücken in den Arbeitsprozess zu ermöglichen, wird es nötig sein, das Ausscheiden der ältern Jahrgänge aus dem Arbeitsprozess durch entsprechende Massnahmen zu erleichtern und zu fördern. Dies bedingt jedoch einen weiteren Ausbau der Fürsorge für das Alter.
7. Ein brennendes Problem von nationaler Bedeutung für die Zukunft des Landes stellt sich auf dem Gebiete des wirtschaftlichen Schutzes der Familie. Wir sind ein sterbendes Volk geworden. Der Klageruf, den Marschall Pétain am Tage des Zusammenbruches über Frankreich erhoben: «Trop peu d’enfants»!, gilt leider auch für unser Land. Die Geburten sind in erschreckender Weise zurückgegangen. Wir geben uns nicht dem Glauben hin, dass diese Erscheinung, die ihren Grund mehr in geistigen und sittlichen als in materiellen Voraussetzungen hat, durch wirtschaftliche Massnahmen allein wirksam bekämpft werden kann. Aber es ist zu befürchten, dass bei einer Verschärfung der wirtschaftlichen Lage der Geburtenrückgang noch schärfer sich geltend machen wird, und anderseits entspricht es einer Forderung der sozialen Gerechtigkeit, die Familienväter, die ihre Pflicht gegenüber der Zukunft des Landes erfüllen, wirtschaftlich so zu stellen, dass sie ihre Familien, ihre Kinder auch recht erhalten und erziehen können. Der Gedanke des Familienschutzes hat in den letzten Jahren in einer Reihe von Betrieben bereits etwelche Berücksichtigung gefunden. Der Bundesrat hält jedoch die Stunde für gekommen, in der dieses Problem auf breiter Grundlage einer Lösung entgegengeführt werden muss. Und hier wiederum sollte an bereits bestehende Institutionen angeknüpft werden. Der Bundesrat nimmt in Aussicht, unter Fühlungnahme mit den zuständigen Organen der Kantone und der Wirtschaftsorganisationen, an die für die Familien der mobilisierten Wehrmänner geschaffenen Lohnausgleichskassen auf den Kriegsschluss hin die Bildung von Ausgleichskassen für die Einführung von Familienlohn-Zulagen anzulehnen.
Der Bundesrat wird, in Verbindung mit den Kantonen und Gemeinden, noch weitere Massnahmen in die Wege leiten, um der Familie und insbesondere der kinderreichen Familie Gerechtigkeit widerfahren zu lassen.
8. Kulturpolitisch finden Zuständigkeit und Aktion des Bundes ihre natürlichen Schranken am Recht der freien Persönlichkeit, am Recht der Familie, an der Freiheit des religiösen Bekenntnisses und der Kirchen und an der kulturpolitischen Souveränität der eidgenössischen Stände.
Die Freiheit der menschlichen Persönlichkeit und das Lebensrecht der Familie setzen die Achtung vor dem Privateigentum voraus. Die Finanzpolitik darf deshalb das Privateigentum nicht erdrücken. Dagegen soll das Privateigentum im Verhältnis zu seiner Trag- und Leistungsfähigkeit zur Deckung der staatlichen und sozialen Lasten herangezogen werden.
Der Freiheit des religiösen Bekenntnisses und der Kirchen entspricht als Verpflichtung im Interesse dieser Freiheit selbst und des Staates die Sicherheit des religiösen Friedens.
Öffentliche Schulen und Erziehung bleiben nach wie vor eine Domäne der kantonalen Staatshoheit. Der nationalen Erziehung im schul- und nachschulpflichtigen Alter ist seitens der Kantone vermehrte Aufmerksamtkeit zu schenken.
Der Bund fördert das Schrifttum, die bildende Kunst und die Musik, namentlich in allen Manifestationen des geistigen Lebens, die der Vertiefung und Stählung des nationalen Geistes dienen.
Die Freiheit der Presse soll im Prinzip gewahrt bleiben. Doch erscheint eine vermehrte Disziplinierung, Verantwortung und Verpflichtung der Presse auf das gemeinsame Interesse des Landes unerlässlich. Ohne diese im höhern Landesinteresse geböte Disziplin wird die Presse die verantwortungsvolle Funktion nicht erfüllen können, die ihr auf ihrem Gebiete zukommt, um das Land durch die Gefahren der Gegenwart und der Zukunft hinzudurchzusteuern. Der Bundesrat denkt nicht an eine autoritär geleitete Presse. Ihm schwebt vielmehr eine Lösung vor, nach der sowohl die Publizisten als auch die Verleger auf dem Wege der Selbstverwaltung das Prinzip der öffentlichen Verantwortung der Presse durchsetzen.
Um zwischen der Regierung und der Presse eine engere und ständige Verbindung herzustellen wird der Bundesrat in Angliederung an das Eidgenössische Departement des Innern eine Zentralstelle für nationale Propaganda schaffen. Die Aufgabe dieser Zentralstelle wird nicht darin bestehen, die Presse mit eigenen Artikeln zu beliefern und damit selbst publizistisch tätig zu sein. Sie wird vielmehr der Presse als amtliche Informationsquelle dienen, ihre Tätigkeit durch entsprechende Anregungen schöpferisch befruchten und ihrerseits Anregungen seitens der Presse entgegennehmen. Die Zentralstelle für nationale Propaganda wird ihre Tätigkeit nicht nur auf die Presse beschränken, sondern, in Verbindung mit bestehenden und zuständigen Institutionen, auf andere Organe der öffentlichen Meinungsbildung ausdehnen, z.B. auf Radio und Film. Der Bundesrat lässt sich dabei vom Grundgedanken leiten, dass die seit Kriegsbeginn eingeführte Pressekontrolle durch positive Verbindung und Erleichterung des Informationsdienstes ergänzt werden muss und dass nach Kriegsende die letztere an die Stelle der ersteren treten soll.
9. Der Bundesrat ist überzeugt, dass auch auf politisch-konstitutionellem Gebiet sich Änderungen aufdrängen werden. Doch erscheinen dem Bundesrat die bisher schon gefallenen Vorschläge und Anregungen noch zu wenig reif und auch die Verhältnisse noch zu wenig abgeklärt, als dass er heute schon in der Lage wäre, dazu Stellung zu nehmen oder selbst mit positiv gefassten Vorschlägen an die Öffentlichkeit zu treten.
Der Bundesrat bejaht die Notwendigkeit einer Totalrevision der Bundesverfassung. Solange jedoch das Land alle seine Kräfte zusammenfassen muss, um sich wirtschaftlich durchzuhalten und seine politische Unabhängigkeit zu behaupten, betrachten wir die Durchführung einer Totalrevision als untunlich. Dies desto mehr, als der Bundesrat im Besitze umfassender Vollmachten ist, die es ihm gestatten, jeder wirklichen Notwendigkeit Rechnung zu tragen. Der Bundesrat behält sich vor, von sich aus im gegebenen Zeitpunkt Änderungen zu beantragen.
Eine der Hauptforderungen, die heute erhoben werden, geht auf die Schaffung einer starken Regierungsgewalt. Diese Forderung ist jetzt schon nach der Richtung verwirklicht, dass wir als Erbstück der alten Eidgenossenschaft sowohl im Bund wie in den Kantonen über eine starke, ausgesprochene Stabilität der Regierung verfügen, wie sie wohl in den wenigsten ändern Staaten bisher zu finden war. Für die Dauer des Krieges sind der Bundesrat wie auch eine Reihe kantonaler Regierungen mit umfassenden ausserordentlichen Vollmachten ausgerüstet. Es besteht somit zur Stunde keine unmittelbare Notwendigkeit, durch neue rechtliche Massnahmen die Regierungsgewalt zu verstärken. Der Bundesrat ist bereit und gewillt, von seinen Vollmachten jederzeit und ohne Verzug Gebrauch zu machen, wenn und soweit er dies als im Interesse des Landes erforderlich betrachtet.
Der Bundesrat ist der Auffassung, dass das Parlament sich in dieser Übergangszeit mehr noch als sonst auf seine natürlichen Funktionen beschränken soll: Ausübung der ihm verfassungsmässig zustehenden Wahlrechte, Ausübung des Budgetrechtes und der Kontrolle. Grössere Werke der Gesetzgebung, die in normalen Zeiten eine Hauptaufgabe des Parlamentes darstellen, sind heute im Hinblick auf die Zeitverhältnisse und die Unüberblickbarkeit der zukünftigen Entwicklung zurückzustellen.
In der Überzeugung, dass die föderative Struktur unseres Landes und seiner Verfassung eine der wesentlichen Grundkräfte des schweizerischen Staatsgedankens darstellt, gedenkt der Bundesrat in Zukunft noch mehr als bisher die unmittelbare Verbindung mit den kantonalen Regierungen zu pflegen. Dies soll geschehen durch die gelegentliche Einberufung von Konferenzen der kantonalen Regierungspräsidenten, die sich zugleich zu einem Organ gegenseitigen Informations-Austausches gestalten sollen.
Was dem Lande heute vor allem not tut, ist eine starke innere Geschlossenheit des Volkes. Der Bundesrat richtet deshalb an die Parteien des Landes die Einladung, das Trennende in den Hintergrund zu stellen, auf die Verfechtung einseitiger Gruppen- und Partei-Interessen zu verzichten und den Blick ausschliesslich auf das gemeinsame Wohl des Vaterlandes zu richten. Statt gegeneinander, sollen die Parteien miteinander und zusammen arbeiten, sich hinter die Regierung stellen und zwischen dieser und dem Volk eine Brücke des Vertrauens bilden. Der Bundesrat begrüsst deshalb die in die Wege geleiteten Bestrebungen zur Bildung einer interparteilichen Arbeitsgemeinschaft.»
Es soll noch ein Passus über die Stellung der Schweiz zum Völkerbunde sowie über die körperliche Ertüchtigung der Jugend in die Richtlinien aufgenommen werden; der entsprechende Wortlaut wird auf Grund der Aussprache noch genau festzusetzen sein.
ANNEXE
ANNEXE
- 1
- E 1004.1 1/401.↩
- 2
- Dans une lettre du 9 septembre 1940 adressée au Général Guisan, le Président de la Confédération, M. Pilet-Golaz, écrit: Je suis persuadé, personnellement, que nous pourrions améliorer sensiblement nos rapports avec notre voisine du nord si nous pouvions nous débarrasser d’une optique idéologique fâcheuse, d’un ultradémocratisme démagogique inspiré du parlementarisme à la française, si mortel pour ce dernier pays. Mais ce n’est que lentement qu’on y pourra parvenir, en profitant de toutes les occasions et en évitant, si possible, tout incident, pour autant que cela dépend de nous. (E 5795/546)↩
Tags