dodis.ch/47106
Le Chef de la Division des Affaires étrangères du Département politique,
P. Bonna, au Chef du Département de l’Economie publique,
W. Stämpfli1
Bezugnehmend auf unsere bisherige Korrespondenz betreffend Regelung der liechtenstein-schweizerischen Beziehungen beehren wir uns, Ihnen anbei die Abschrift einer Note vom 14. d.M. zu übermitteln2, mit welcher die liechtensteinische Regierung nochmals gewisse Wünsche bezüglich Vertiefung der durch den liechtensteinisch-schweizerischen Zollvertrag geschaffenen gegenseitigen Beziehungen unterbreitet und dabei der Hoffnung Ausdruck gibt, dass denselben entsprochen und damit die Voraussetzung für eine Besserung der wirtschaftlichen Verhältnisse in Liechtenstein herbeigeführt werden könne.
Da es sich hierbei vornehmlich um wirtschaftliche Fragen handelt, wären wir Ihnen verbunden, wenn Sie die Ausführungen der liechtensteinischen Regierung prüfen und uns Ihre Stellungnahme bekanntgeben wollten3. Zu einer mündlichen Besprechung der aufgeworfenen Fragen sind wir gewünschtenfalls gerne bereit.
Ohne hier auf die einzelnen Fragen näher einzutreten, möchten wir darauf hinweisen, dass der Wunsch der fürstlichen Regierung dahin geht, es möchte Liechtenstein wirtschaftlich die völlige Gleichstellung mit einem Kanton eingeräumt werden, was nach Ansicht der liechtensteinischen Regierung am besten in einem Zusatzabkommen zum liechtensteinisch-schweizerischen Zollvertrag festgelegt werden könnte.
Wie Ihnen bekannt sein dürfte, ist das liechtensteinische Volk in seiner grossen Mehrheit mit seiner Regierung gewillt, weiterhin die Schicksalgemeinschaft mit der Schweiz zu teilen, doch mehren sich in der letzten Zeit Zeichen von Missstimmung, die naturgemäss von fremden Elementen gefördert werden.
Es liegt zweifellos im politischen wie im militärischen Interesse der Schweiz, dass das kleine Fürstentum im Zollverbende [sic] mit der Schweiz verbleibt und das Deutsche Reich nicht die Möglichkeit erhält, mit seiner Macht bis an die Luziensteig und ins Herz der Festung Sargans vorzustossen.
Wir sind der Ansicht, dass den liechtensteinischen Wünschen, soweit die formellen Bedingungen dafür gegeben sind, entsprochen werden sollte, um so mehr als die von der Schweiz erwarteten Zugeständnisse nicht von grosser Bedeutung sind.