Classement thématique série 1848–1945:
II. RELATIONS BILATÉRALES
A. AVEC LES ÉTATS LIMITROPHES
1. Allemagne
1.1. Affaires politiques et militaires
Abgedruckt in
Diplomatische Dokumente der Schweiz, Bd. 13, Dok. 69
volume linkBern 1991
Mehr… |▼▶Aufbewahrungsort
| Archiv | Schweizerisches Bundesarchiv, Bern | |
▼ ▶ Signatur | CH-BAR#E2001D#1000/1552#3640* | |
| Alte Signatur | CH-BAR E 2001(D)1000/1552 138 | |
| Dossiertitel | Französisch-englische Stellungnahme zur Unverletzbarkeit der niederländischen und schweizerischen Gebietshoheit im Falle eines deutschen Angriffs (1939–1940) | |
| Aktenzeichen Archiv | B.51.20.01 |
dodis.ch/46826
Im Anschluss an mein Schreiben vom 14. dieses Monats2 und mein Telegramm vom gleichen Tage betreffend das französische Hilfsversprechen möchte ich nicht unterlassen, Ihnen einige Überlegungen und Anregungen zu unterbreiten, da das Vorgehen der Schweiz in dieser Frage auch von Bedeutung für die deutsch-schweizerischen Beziehungen ist.
Man darf sich keinen Illusionen darüber hingeben, dass Deutschland von solchen Hilfsversprechen wenig erbaut sein wird. Es sieht darin mit Recht oder Unrecht ein Glied in der Einkreisungskette. Deshalb hat sich seinerzeit Herr von Weizsäcker erkundigt, ob solche Zusagen offiziös gegeben worden seien, und hat mit Genugtuung davon Kenntnis genommen, dass weder offizielle noch offiziöse Besprechungen über diese Frage stattgefunden haben. Allerdings hat sich nun nachträglich herausgestellt, dass Frankreich in offiziöser Weise, d.h. durch eine vertrauliche Mitteilung an Herrn Minister Stucki bekanntgab3, dass die Schweiz gegebenenfalls auf die Hilfe Frankreichs rechnen könne. Der deutsche Gesandte ist, wie Sie mir in Bern mitteilten und wie ich auch von ersterem erfuhr, von Obigem verständigt worden; Sie teilten aber dem deutschen Gesandten auch mit, dass auf jeden Fall die Schweiz zu entscheiden habe, ob die ausländische Hilfe beansprucht werde.
Die Schweiz hat nun dieses Hilfsversprechen nicht nachgesucht. Ich glaube, wir tun gut, an dieser grundsätzlichen Richtlinie festzuhalten. Es genügt, dass wir Zusicherungen über die Respektierung der Neutralität erlangt haben und für die Garantierung der Neutralität selbst, d.h. mit unserer Armee sorgen. Das Garantieversprechen in der Neutralitätsakte von 1815 wird ja richtigerweise auch nicht im Sinne einer militärischen Gewährleistung ausgelegt, sondern das Wort «garantir», das übrigens nur bezüglich des schweizerischen Gebiets ausgesprochen wird, bedeutet nichts anderes als eine feierliche Form der Anerkennung unserer Grenzen. Wirkliche Garanten zu suchen ist ein Zeichen der Schwäche. Es ist dies aber auch gefährlich. Aus Garanten werden leicht Protektoren, was sich mit Unabhängigkeit nicht mehr verträgt, und wenn dann diese Garantien einseitig nachgesucht und gewährt werden, so wird dadurch die neutrale Stellung unseres Landes kompromittiert. Solche Hilfsversprechen sind daher eigentliche Danaergeschenke. Sie sollten weder nachgesucht noch angenommen werden.
Tatsächlich zeigt nun aber auch das Vorgehen Frankreichs in dieser Sache, dass man bei den Westmächten für solche Erwägungen neutraler Staaten ein gewisses Verständnis hat. Holland, Belgien und die Schweiz sind jedenfalls von offiziellen öffentlichen Hilfsversprechen, wie sie Rumänien und Griechenland erhalten haben, verschont geblieben. Wir haben allen Grund es zu begrüssen, dass man wenigstens in der Form unseren Bedenken Rechnung getragen hat. Dass Frankreich im Falle einer Neutralitätsverletzung seitens Deutschlands oder Italiens nicht passiv bleibt, so wenig wie die beiden letzteren Staaten im umgekehrten Falle, liegt in den tatsächlichen Verhältnissen begründet und bedarf daher auch keiner besonderen Zusicherung. Sicher ist, dass die Schweiz sich jeder Neutralitätsverletzung gegenüber mit allen Mitteln zur Wehr setzen wird, ob man ihr hilft oder nicht. Sie hat gegen eine Hilfe nur dann nichts einzuwenden, wenn sie selbst darüber entscheidet, ob eine Neutralitätsverletzung vorliegt, und wenn sie selbst die Hilfe nachsucht.
Gewiss kann man diesen Standpunkt den in Betracht kommenden Regierungen in diplomatischen Gesprächen zur Kenntnis bringen. Aber dies sollte meines Erachtens nur mit der grössten Zurückhaltung geschehen. Erörterungen, die den Bruch feierlicher Zusicherungen zur Voraussetzung haben, sind heikel und scheinen mir kaum angängig zu sein, wenn man nur die Neutralitätsverletzung der einen Seite in Rechnung stellt.
Damit komme ich zu dem Ergebnis, dass es am besten vermieden würde, das Gespräch über das französische Hilfsversprechen weiterzuführen. Die offiziöse Mitteilung Frankreichs bedarf keiner Antwort. Wenn die Frage trotzdem aufgegriffen wird, so sollte schweizerischerseits darauf hingewiesen werden, dass es der neutralen Stellung unseres Landes nicht förderlich ist eine Sachlage näher zu erörtern, die eine Neutralitätsverletzung einer bestimmten Macht oder Mächtegruppe bereits voraussetzt.
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