dodis.ch/46824
Le Ministre de Suisse à
Berlin, H. Frölicher, au Chef de la Division des A ff aires étrangères du Département politique,
P. Bonna1
Unter Bezugnahme auf Ihr Zirkularschreiben vom 12. dieses Monats2 und mein heutiges Telegramm3 beehre ich mich Ihnen mitzuteilen, dass es mich beunruhigt hat, wenn in dem Zirkularschreiben stand, dass Herr von Weizsäcker mir gegenüber erklärt habe, die Schweiz könne im Falle einer Neutralitätsverletzung durch Frankreich auf deutsche und italienische Hilfe rechnen.
In meinem Schreiben vom 27. März4 steht gerade das Gegenteil, nämlich, dass anlässlich der Garantierung der schweizerischen Neutralität durch die beiden erwähnten Staaten von einem solchen Hilfeversprechen abgesehen worden
Es ist mir allerdings aufgefallen, dass im Schreiben von Herrn Bundesrat Motta vom 28. März (Nr. B.51.20.1.)5 schon irrtümlich behauptet wurde, es sei mir vom Staatssekretär ein solches deutsch-italienisches Hilfsversprechen gegeben worden. Ich beabsichtigte dies bei meinem Besuch in Bern zu korrigieren. Leider ist es dann unterlassen worden.
Wenn man auch kaum einen Zweifel darüber haben kann, dass im Falle einer Neutralitätsverletzung seitens Frankreichs die beiden Achsenstaaten nicht gleichgültig bleiben würden, so geht es doch nicht an, dass man nun behauptet, es seien diesbezüglich Zusicherungen gegeben worden, die wir übrigens wohl nicht nachsuchen wollen.
Vor meiner Abreise aus Bern orientierte mich Herr Bundesrat Motta noch über seine Besprechung mit Herrn Minister Köcher und teilte mir mit, dass er ihm nicht verschwiegen habe, es sei unserem Gesandten in Paris, ohne dass wir darum nachgesucht hätten, die Intervention Frankreichs bei einer Neutralitätsverletzung durch Deutschland in Aussicht gestellt worden. Herr Bundesrat Motta fügte jedoch bei, dass die Schweiz nur dann solchen Zusagen beipflichten könne, wenn es ihr überlassen bleibe zu entscheiden, ob eine Neutralitätsverletzung vorliege und ob die ausländische Intervention gewünscht werde.
Bisher habe ich mit dem Auswärtigen Amt in dieser Sache keine Besprechungen gehabt. Es wäre mir wertvoll, wenn ich vorgängig wüsste, ob der französischen Regierung die erwähnten Voraussetzungen, unter denen wir uns mit dem Hilfsversprechen einverstanden erklären können, irgendwie zur Kenntnis gebracht worden sind6. Für eine diesbezüglich telegraphische Verständigung wäre ich dankbar7.