dodis.ch/46291 Le Secrétaire général de l’Association suisse pour la Société des Nations,
E. Bovet, au Chef de la Division de Police du Département de Justice et Police, H.
Rothmund1
Lausanne, 16. Februar 1937
Ich bin eben daran, für unseren Zentralvorstand einen Bericht auszuarbeiten über die Ausweisung von Herrn A Prato. Ich habe dabei feststellen können, dass die Erweiterung des Genfer Vorgehens auf die ganze Eidgenossenschaft nicht auf die Bundesanwaltschaft sondern auf die Fremdenpolizei, das heisst auf Sie selbst zurückgeht. Es fällt mir natürlich nicht ein, die ganze Angelegenheit hier zu behandeln; sie ist ja in verschiedenen Beziehungen sehr kompliziert, und ich behaupte nicht, dass auf seiten von A Prato kein Fehler vorliege. In der Hauptsache jedoch überzeuge ich mich immer mehr und mehr davon, dass die Ausweisung einen schweren Fehler darstellt und dass sie für die Bundesbehörde schwere2 Folgen haben könnte.
Das Mémorial des séances du Grand Conseil in Genf habe ich sehr aufmerksam gelesen und staune über die Armut der Texte, die Herr Lachenal gegen A Prato angeführt hat. Oeri hat entschieden recht, wenn er in den Basler Nachrichten sagt, dass «die Begründung der Ausweisung sich juristisch recht dürftig anhört». Dass die Ausweisung mit der boshaften, geradezu verleumderischen3 Interpretation des Checks von 10000 Franken zusammenfällt, dass von gewisser Seite die Kampagne sich nicht nur gegen Herrn A Prato sondern gegen das Journal des Nations richtet (und in letztem Grunde gegen den Völkerbund selber)4, das ist in höchstem Masse bedenklich.
Ich will aber nicht mit der Diskussion anfangen, möchte Sie aber dringend bitten, sich über die ganze Geschichte vollständig zu orientieren, nicht nur über das, was etwa die Fremdenpolizei betrifft5.