Printed in
Diplomatic Documents of Switzerland, vol. 11, doc. 327
volume linkBern 1989
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Archive | Swiss Federal Archives, Bern | |
▼ ▶ Archival classification | CH-BAR#E2001D#1000/1552#771* | |
Old classification | CH-BAR E 2001(D)1000/1552 48 | |
Dossier title | Handels- und Kompensationsabkommen mit der Franco-Regierung (1936–1942) | |
File reference archive | B.14.21.1.a • Additional component: Spanien |
dodis.ch/46248
Wir sind in letzter Zeit von verschiedener Seite, sowohl von in der Schweiz sich befindlichen Unternehmungen, die in Spanien grosse Werte investiert haben, als auch von Vertretern schweizerischer Unternehmungen, die jetzt in der Schweiz sich befinden, darauf aufmerksam gemacht worden, dass die gegenwärtige Vertretung unserer Interessen in Spanien eine grosse Lücke aufweist.
Wir brauchen Sie nicht daran zu erinnern, welch grosse Summen schweizerischen Volksvermögens noch in Spanien liegen, seien es Sachwerte oder Forderungen. Die diesbezüglichen Zahlen sind Ihnen bekannt. Wir brauchen auch nicht besonders darauf aufmerksam zu machen, dass Spanien auch nach den Wirren, sofern es wenigstens eine bolschewistische Regierung zu vermeiden weiss, trotz der durch den Krieg eintretenden Verarmung ein für die schweizerische Wirtschaft nicht zu vernachlässigender Markt sein wird.
Die gegenwärtige Lage und die künftige Bedeutung erfordern also eine Vertretung unserer Interessen, die die beiden heute miteinander streitenden Machthaber und die beiden in den verschiedenen Händen liegenden Landesteile berücksichtigen. Das ist mit Bezug auf die bisherige Regierung der Fall. Noch ist die Schweizerische Gesandtschaft in Madrid, und sie ist in der Lage, so gut das heute geht, für die schweizerischen Interessen bei der Regierung einzutreten. Noch haben wir ein Generalkonsulat in Barcelona, das in diesem Gebiete Spaniens die schweizerischen Interessen zu verteidigen vermag.
Auf der ändern Seite aber ist die schweizerische Vertretung weniger gut. Wohl ist in Sevilla ein Konsulat2, also in einem Gebiet, über das gegenwärtig die nationale Bewegung kommandiert. Aber der Konsularbezirk Sevilla umfasst den äussersten Süden Spaniens, und eine Verbindung mit dem übrigen Teil des Landes, der unter nationaler Herrschaft steht, ist heute praktisch ausgeschlossen. Die nationale Regierung an ihrem Sitz in Burgos vor allem sollte eine besondere Berücksichtigung verdienen. Nach unserer Ansicht ist es höchste Zeit, mit dieser Regierung Fühlung zu nehmen, einmal zur Sicherung schweizerischen Eigentums in diesem Teile Spaniens und dann als vorsorgliche Massnahme für die Zeit, in der die nationale Regierung eventuell die Herrschaft über das ganze Land zu erringen vermag.
Wir verstehen durchaus, dass in dieser Beziehung gewisse Hindernisse bestehen. Die Schweiz hat die neue nationale Regierung noch nicht anerkannt und wird dies auch allein kaum tun können3. Wir befinden uns diesbezüglich selbstverständlich in einer ändern Situation als Deutschland und Italien4. Aber wir glauben, dass die materiellen Interessen der Schweiz es doch erfordern, dass in Burgos ein Vertreter unseres Landes sich befindet, der ja die Eigenschaft haben kann, die man diplomatisch als möglich erachtet. Ob er mehr oder weniger als Privatmann auftritt oder die Eigenschaft eines Handelsbevollmächtigten annimmt, das zu untersuchen, wollen wir Ihnen überlassen. Woran es uns aber liegt und was wir nicht zu vernachlässigen bitten, das ist, am Sitze der nationalen Regierung einen Vertreter zu haben, der mit dieser Regierung die Fühlung aufzunehmen hat. Er ist dadurch nicht nur in der Lage, die schweizerischen gegenwärtigen Interessen zu fördern, sondern, was vielleicht noch mehr wert ist, die Stellung der Schweiz für die Zukunft zu verbessern.
Wir sind Ihnen dankbar, sehr geehrter Herr Bundesrat, wenn Sie diese Fragen so rasch wie möglich zur Abklärung bringen, damit unverzüglich gehandelt werden kann. Wir wären eventuell in der Lage, Ihnen auch eine Persönlichkeit zu nennen5, die die nötige Kenntnis des Landes besitzt und die wohl in der Lage wäre, die von uns skizzierte Aufgabe für einige Monate zu übernehmen.
Wir gestatten uns, Kopie dieses Schreibens an den Chef des Eidgenössischen Volkswirtschaftsdepartements zu senden6.
- 1
- Lettre: E 2001 (D) 2/48. Lettre signée par le Vice-Président, E. Wetter et le 1er secrétaire, H. Hornberger. Remarque marginale de G. Motta: Auswärtiges. Sofort prüfen und mir Bericht erteilen. 2.XII.36.↩
- 2
- Cf. nos 290 et 296.↩
- 3
- Elle le reconnaîtra le 14 février 1939.↩
- 4
- Le 18 novembre les deux pays ont reconnu le gouvernement nationaliste.↩
- 5
- Annotation marginale de P. Bonna: Ochsenbein?↩
- 6
- Le Chef du Département politique répond le 3 décembre: [...] La question que vous avez bien voulu aborder retient toute notre attention, mais, pour les raisons que vous avez fort bien comprises, sa solution est difficile. La prochaine session des Chambres fédérales nous fournira certainement l’occasion d’examiner verbalement ce problème délicat avec M. le Conseiller national Wetter, à qui nous serions reconnaissants de prendre contact à ce sujet avec le Chef de la Division des Affaires étrangères (E 2001 (D) 2/48). L’entretien permettra d’évoquer les noms de quelques personnes qui pourraient être sollicitées, d’envisager la durée du séjour et d’aborder la question des frais qui devraient être supportés selon le Département politique par les entreprises intéressées également (notice de P. Bonna, 16 décembre, E 2001 (D) 2/48). Sur les tentatives – infructueuses – de contacts de certaines firmes suisses avec la zone nationaliste, cf. également la lettre du Consul de Suisse à Séville à la Division du Commerce du Département de l’Economie publique, le 22 décembre (E 2001 (D) 2/48).↩