Également: Un chargement d’armes pour le Mexique est retenu par la douane à Genève. Annexe de 11.9.1936
Également: La Suisse exige une déclaration des autorités mexicaines quant à la destination des armes importées de Suisse. Annexe de 30.9.1936
Abgedruckt in
Diplomatische Dokumente der Schweiz, Bd. 11, Dok. 288
volume linkBern 1989
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Archiv | Schweizerisches Bundesarchiv, Bern | |
▼ ▶ Signatur | CH-BAR#E2001D#1000/1551#4243* | |
Alte Signatur | CH-BAR E 2001(D)1000/1551 145 | |
Dossiertitel | Bürgerkrieg in Spanien, Waffenlieferungen nach Mexiko für Spanien (1936–1937) | |
Aktenzeichen Archiv | B.73.E.7.0 |
dodis.ch/46209
Zu Ihrem Schreiben... vom 28. August 19362 betreffend Waffenlieferungen der Werkzeugmaschinenfabrik Oerlikon haben wir folgende Rückäusserung der Kriegstechnischen Abteilung erhalten, der wir uns anschliessen:
«Wir haben mit Direktor Bührle der Werkzeugmaschinenfabrik Fühlung genommen und festgestellt, dass er, wie ja aus dem obenerwähnten Schreiben hervorgeht, bereits über die Sache orientiert war.
Er hat uns mitgeteilt, dass er am 3. August von der mexikanischen Gesandtschaft in Paris aufgefordert worden sei, Offerte zu unterbreiten3, dass er am 5. August nach Paris fuhr, und am 8. August einen Lieferungsvertrag abgeschlossen habe. Dieser Vertrag umfasste (die Telephonverbindung war etwas schlecht), wenn wir nicht irren, 25 oder 30 20 mm Kanonen vom Typus Luftabwehr, und 60000 Patronen4.
Da die Fabrikation speziell der Waffe erhebliche Zeit in Anspruch nimmt, hat die Werkzeugmaschinenfabrik Oerlikon, wie dies ja auch in ändern Industrien üblich ist, auf Vorrat gearbeitet und konnte darum relativ rasch 20 Stück 20 mm Automatkanonen und 30 000 Patronen abliefern. Die Lieferung erfolgte ab Werk und wurde der erwähnten Speditionsfirma Véron-Grauer5 übertragen. Sämtliche Kisten seien bezeichnet worden «Mexikanisches Kriegsministerium Veracruz.» Vom Moment der Ablieferung ab Fabrik hat Oerlikon keinerlei Einfluss mehr auf die Sendung gehabt.
Das zweite Los von 30000 Patronen sei ebenfalls in Oerlikon bereit oder nahezu vollendet, aber die Geschütze seien noch nicht bereit.
An grösseren Bestellungen hat Oerlikon gegenwärtig solche für Japan, worüber ja auch schon mit dem Politischen Departement korrespondiert wurde und für die Türkei. Ein sehr grosser Auftrag stehe für allernächste Zeit in Aussicht für die Tschechoslowakei.
Wir haben unterdessen auch noch mit Herrn Minister Bonna Fühlung genommen, der die Auffassung vertritt, man sollte für die Zukunft schärfere einschränkende Massnahmen ins Auge fassen. Wir begreifen dies sehr wohl, betrachten die Angelegenheit aber als ausserordentlich delikat, denn schliesslich haben wir kein Interesse daran, Geschäfte, die einen legalen Charakter haben, von der Schweiz fernzuhalten, wir leiden schon genügend unter der Arbeitslosigkeit, und wie ein Trennungsstrich zwischen legalen, verdächtigen und illegalen Geschäften gezogen werden soll, ist uns nicht klar.
Bei dieser Gelegenheit möchten wir nicht verfehlen, daraufhinzuweisen, dass seit Jahren der einzige Lieferant für die zur Munition gehörigen Messinghülsen, die Oerlikon benötigt, die Munitionsfabrik Altdorf ist und es sind dabei in den letzten Jahren ganz erhebliche Umsätze erzielt worden. Auch in dieser Beziehung handelt es sich um eine Beschäftigung, die ausserordentlich erwünscht ist, schon im Hinblick auf die schwierigen Arbeitsverhältnisse im Kanton Uri.
Wir hatten heute früh der Munitionsfabrik Altdorf Weisung gegeben, momentan keine Lieferungen auszuführen, obschon solche dringend verlangt werden. Nach der weitern Entwicklung haben wir dann heute Nachmittag diesen Auftrag zurückgezogen, immerhin in der Meinung, dass vor Samstag nicht geliefert werden soll und dass, bevor eine Lieferung abgeht, diesbezüglich noch bei uns Rückfrage notwendig sei.»
Betreffend den Entwurf zu einem Bundesgesetz über den Waffenhandel beabsichtigen wir in der nächsten Zeit eine Besprechung der beteiligten Amtsstellen abzuhalten.
- 1
- Lettre: E 2001 (D) 1/145.↩
- 2
- Non reproduit.↩
- 3
- Cf. no 274.↩
- 4
- Selon la Direction générale des douanes: 50 canons antiaériens de 20 mm. et 77 000 cartouches (lettre du 4 septembre, E 2001 (D) 1/145).↩
- 5
- Le 17 août, cette maison a déclaré pour la sortie de Suisse à destination du Mexique deux wagons de canons antiaériens et de munitions correspondant à ces armes. La Direction générale des douanes a donné l’autorisation d’exportation, après avoir reçu de la fabrique d’Oerlikon l’assurance que cet envoi était destiné au gouvernement mexicain (lettre de la Direction générale des douanes du 24 août, E 2001 (D) 1/145). A lertépar la presse, par la Légation de Suisse en France (lettre du Chargé d’affaires de Suisse, 22 août, E 2001 (D) 1/145), le Département politique répond le 28 août à la Direction générale des douanes:... nous avons certaines raisons de nous demander si cet envoi n’a pas été détourné en cours de route vers l’Espagne[...] (E 2001 (D) 1/145).↩
Tags
Spanien (Andere)
Spanischer Bürgerkrieg (1936–1939)