Sprache: Deutsch
26.5.1936 (Dienstag)
CONSEIL FÉDÉRAL Procès-verbal de la séance du 26.5.1936 x
Bundesratsprotokoll (PVCF)
L’Espagne n’accorde plus de devises pour le paiement des créances suisses. La conclusion d’un accord de clearing devient une nécessité.

Classement thématique série 1848–1945:
II. RELATIONS BILATÉRALES
8. Espagne
8.1. Relations commerciales et accord de clearing

Également: L’état des relations commerciales avec l’Espagne est si mauvais qu’on ne peut pas envisager d’inclure les intérêts financiers dans un accord de clearing. Annexe de 23.5.1936
Également: Vu sa situation politique, le Gouvernement espagnol n’a pas pu désigner de délégation à temps pour les négociations avec la Suisse. Stucki prévoit les mesures à prendre, si les négociations ne devaient pas avoir lieu. Annexe de 25.5.1936
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Jean-Claude Favez et al. (Hg.)

Diplomatische Dokumente der Schweiz, Bd. 11, Dok. 240

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Bern 1989

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Aufbewahrungsort

dodis.ch/46161
CONSEIL FÉDÉRAL
Procès-verbal de la séance du 26 mai 19361

893. Spanien: Clearingabkommen

Seit Spanien die Devisenbewirtschaftung einführte, haben die schweizerischen Exporteure mit Schwierigkeiten in der Zuteilung der für die Bezahlung ihrer Forderungen erforderlichen Devisen durch die spanische Devisenzentralstelle, den Centro de Contratacion de Moneda zu kämpfen. Im Laufe des Jahres 1935 mehrten sich die Beschwerden über die Säumigkeit dieser Stelle in der Bewilligung von Devisen für die schweizerischen Exportforderungen bedenklich. Eine Umfrage des Vororts des Schweizerischen Handels- und Industrievereins vom August 1935 ergab schon damals rückständige Forderungen aus schweizerischen Warenlieferungen und ähnlichen Leistungen von über 12 Millionen Schweizerfranken, wobei der einzelne Gläubiger nach Stellung des Devisengesuches bis zu 7 Monate auf die Zuteilung warten musste2. Die ständigen Monierungen der schweizer. Gesandtschaft in Madrid brachten wohl Versprechung, dass Abhilfe geschaffen werde, jedoch keine Besserung. Im Gegenteil verschlechterte sich die Situation gegen Ende des Jahres 1935 zusehends, indem die Devisenzuteilung immer spärlicher wurden und die Rückstände entsprechend anwuchsen.

Es drängte sich daher schon damals die Frage der Errichtung eines Clearingsverkehrs mit Spanien auf. Die Entwicklung der Einfuhr aus Spanien und der Ausfuhr aus diesem Lande eröffnete jedoch derart ungünstige Perspektiven für das Funktionieren eines Clearings, dass das Departement es nicht verantworten zu können glaubte, zu diesem Mittel zu greifen, umso weniger als die erheblichen Rückstände eine schwere Vorbelastung des Clearings bedeutet hätten.

Während im Jahre 1934 die Einfuhr aus Spanien noch Fr. 31 Millionen betragen hatte gegenüber einer Ausfuhr nach Spanien von Fr. 21,4 Millionen, ging im Jahre 1935 die Einfuhr auf Fr. 26,3 Millionen zurück bei einem Ansteigen der Ausfuhr auf Fr. 23,7 Millionen. Die Abnahme der Einfuhr um rund 15% bei gleichzeitiger Steigerung der Ausfuhr um rund 9,7% hatte zur Folge, dass der Passivsaldo der Handelsbilanz zulasten der Schweiz sich reduzierte von Fr. 9,6 Millionen im Jahre 1934 auf Fr. 2,6 Millionen im Jahre 1935. Berücksichtigt man die Frachten bis zur Schweizergrenze von durchschnittlich 30%, für die Spanien keine Devisen anfallen und die daher bei der Aufstellung einer Clearingbilanz in Abzug zu bringen sind, so ergibt sich für das Jahr 1934 noch ein minimer Passivsaldo zulasten der Schweiz von Fr. 0,3 Millionen, während das Jahr 1935 dagegen mit einem Aktivsaldo zugunsten der Schweiz von Fr. 5,3 Millionen abschliesst. Es liegt auf der Hand, dass diese Entwicklung der Handelsbilanz vor der Einführung eines Clearingverkehrs mit Spanien abschrecken musste, zum mindesten solange noch irgendwelche Hoffnung bestand, zunächst die alten Rückstände beseitigen zu können.

Das Departement setzte alle Hebel in Bewegung, um die Abtragung dieser Rückstände zu erlangen. Die unzähligen Vorstellungen der Gesandtschaft bei der spanischen Devisenzentralstelle und bei der Spanischen Regierung blieben jedoch ohne Erfolg. Auch der Versuch, durch die Übergabe von ausführlich dokumentierten Sammellisten der auf Devisenzuteilung wartenden Aussenstände – ein System, das seinerzeit gegenüber Italien einen gewissen Erfolg gebracht hatte – blieb ergebnislos. Die anfangs dieses Jahres noch bestehende Hoffnung, dass die Bestrebungen der Spanischen Regierung, sich durch eine äussere Anleihe die für die Abtragung der nicht nur der Schweiz, sondern auch den übrigen Lieferantenländern gegenüber ins Ungemessene angestiegenen rückständigen Warenschulden erfoderlichen Devisen zu beschaffen, schliesslich zum Ziele führen würden, wurde durch die innerpolitischen Umwälzungen dieses Frühjahres in Spanien zunichte gemacht3.

Inzwischen hat Spanien unter dem Drucke verschiedener Gläubigerländer mit mehreren Staaten Zahlungsabkommen abgeschlossen, so insbesondere mit England, Frankreich und Italien, bereits im Januar dieses Jahres und schliesslich im April auch mit Belgien-Luxemburg. Trotzdem die beiden erstgenannten Länder sich in einer weit günstigeren Position befinden als die Schweiz (Überschuss der Ausfuhr aus Spanien nach der spanischen Handelsstatistik nach England 1935 (11 Monate) rund 30 Millionen pes. oro, nach Frankreich 1935(11 Monate) rund 20 Millionen pes. oro), mussten diese Länder in der Frage der Abtragung der Rückstände Konzessionen machen, und dennoch scheinen die betreffenden Clearings nicht befriedigend zu funktionieren. Belgien musste sich die volle Einbeziehung der Rückstände in den Clearing gefallen lassen. Durch diese Abkommen wurde die Situation der Schweiz insoweit verschlimmert, als Spanien nun darnach trachtet, vor allem seine Verpflichtungen nach diesen Ländern zu erfüllen. Die Devisenzuteilung für die schweizerischen Forderungen ist denn auch seit einiger Zeit vollständig eingestellt worden.

Man steht damit vor der Situation, dass der Abschluss eines Clearingvertrages mit Spanien zu einer dringenden Notwendigkeit geworden ist, soll nicht, von den Rückständen ganz abgesehen, der laufende Export nach Spanien vollständig zum Erliegen kommen. Von Seiten der Exporteure, die begreiflicherweise nach einem Lande, das jeden Transfer eingestellt hat, nicht mehr liefern wollen und können, wird mit Ungestüm nach einem Clearingabkommen verlangt.

Unter dem Druck dieser Verhältnisse hat das Departement schon Ende März von der Spanischen Regierung die Aufnahme von Clearingverhandlungen und die Entsendung einer Verhandlungsdelegation nach Bern verlangt. Durch vorsorgliche Sperre der Einfuhrkontingente für das II. Quartal 1936 erreichte es die grundsätzliche Zusage der Verhandlungsbereitschaft. Nach vorläufiger Freigabe der Aprilkontingente ordnete das Departement im Hinblick auf den bevorstehenden Clearing an, dass die Einfuhrkontingente der Monate Mai und Juni nur freigegeben werden, gegen die unterschriftliche Verpflichtung des Importeurs, den Gegenwert der importierten Waren an die Schweizerische Nationalbank einzuzahlen. Damit wurde erreicht, dass die Spanische Regierung sich endlich dazu entschloss, eine Verhandlungsdelegation nach Bern zu entsenden4.

Die schweizer. Verhandlungsposition ist nun die folgende:

Die rückständigen Warenforderungen auf Spanien aus Warenlieferungen und ähnlichen Leistungen wurden per 5. Mai zur Anmeldung bei der Schweizerischen Verrechnungsstelle aufgerufen. Sie belaufen sich nach den eingegangenen Anmeldungen auf rund Fr. 36 Millionen, wovon vor dem 15. Mai 1936 bereits verfallen rund Fr. 26 Millionen.

Aus der vorstehenden Darstellung der Entwicklung der Einfuhr aus Spanien und der Ausfuhr nach diesem Lande im Jahre 1935, die noch dahingehend zu ergänzen ist, dass die unter dem Gesichtspunkte der Einführung eines Clearingverkehrs ungünstige Entwicklung sich in den ersten 4 Monaten dieses Jahres fortsetzte, indem einer Einfuhr während der Periode von Fr. 8,2 Millionen eine Ausfuhr von Fr. 6,5 Millionen gegenübersteht, was bei Abzug des Frachtanteiles von 30% einen Aktivsaldo zugunsten der Schweiz ergibt von rund 0,8 Millionen, geht hervor, dass die aus dem Import spanischer Produkte auf dem Verrechnungskonto zu erwartenden Eingänge nicht einmal zur Deckung der neuen Exportforderungen im bisherigen Umfange hinreichen werden. Müssen daraus noch die alten Rückstände von rund 36 Millionen abgetragen werden, wie dies von spanischer Seite postuliert wird, so ergibt sich für die Warengläubiger eine katastrophale Situation. An die Einbeziehung anderer Interessen in die Clearingabwicklung ist unter diesen Umständen nicht zu denken. Man muss sich wohl oder übel auf den Abschluss eines reinen Warenclearings beschränken, wobei selbstredend alles daran zu setzen ist, um für die Warenrückstände nach Möglichkeit Bezahlung in freien Devisen ausser Clearing zu erlangen und für die übrigen Interessen (Finanzforderungen, Versicherungsverkehr, Reiseverkehr etc.) eine einigermassen befriedigende Lösung zu erzielen5.

In dem vorgelegten Entwürfe für einen Clearingvertrag und den 2 zugehörigen Notenentwürfen hat das Departement ein Abkommen, wie es den schweizerischen Interessen unter den gegebenen Umständen entspricht, entworfen. Die Entwürfe wurden in einer Konferenz mit Vertretern der Schweizerischen Nationalbank, des Vororts des Schweizerischen Handels- und Industrievereins und der Schweizerischen Verrechnungsstelle besprochen und als zweckmässig erkannt.

Antragsgemäss wird beschlossen:

1. Der Bundesrat erteilt die Ermächtigung, Verhandlungen mit Spanien über ein Clearingabkommen zu führen auf der Basis des vorgelegten Entwurfes, wobei die in den beiden zugehörigen Notenentwürfen6 formulierten Postulate im Rahmen des Möglichen zu verwirklichen sind.

2. Als Delegierte für die Verhandlungen mit Spanien werden bezeichnet:

Als Chef der schweizerischen Delegation:

Herr Minister Dr. h. c. W. Stucki, Delegierter des Bundesrates für den Aussenhandel,

als Stellvertreter:

Herr Dr. F. Probst von der Handelsabteilung.

Der Delegationschef wird ermächtigt, als Mitdelegierte beizuziehen:

Einen Vertreter der Schweizerischen Nationalbank,

einen Vertreter des Vororts des Schweizerischen Handels- und Industrievereins,

einen Vertreter der Schweizerischen Verrechnungsstelle.

1
E 1004 1/358. Absent: Obrecht.
2
E 7110 1/117.
3
Cf. E 2001 (C) 4/166 et 167.
4
Ces conditions sont maintenues après l’ouverture des négociations puis prolongées pour les contingents des mois de mai à septembre (PVCF no 1096 du 29 juin 1936, E 1004 1/358).
5
Le Comité Espagne de l’Association suisse des banquiers a été constitué hier, au cours d’une séance convoquée à Zurich... L’Association suisse des banquiers estime qu’il y aurait intérêt, dans la mesure du possible, à ne pas faire comprendre les créances financières dans un clearing, à condition toutefois que leur transfert hors clearing ne soit pas complètement exclu. Si, comme cela sera probablement le cas, les Espagnols insistent pour un clearing général, les créanciers financiers devraient alors exiger qu’une quote-part importante leur soit attribuée. Il semble, en effet, que des placements très importants faits en Espagne avaient été liés à des commandes pour l’industrie suisse, qui s’élèvent pour l’Electro Bank seule à 40 millions de francs. Il serait donc illogique de favoriser les créances commerciales au détriment des créances financières... (Noticede J. Wagnière, du 17 avril, E 2001 (C) 4/167). Cf. aussi l’annexe I au présent document et le no 252.
6
Non reproduit.