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Diplomatische Dokumente der Schweiz, Bd. 11, Dok. 205
volume linkBern 1989
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Archiv | Schweizerisches Bundesarchiv, Bern | |
Signatur | CH-BAR#E1004.1#1000/9#13169* | |
Dossiertitel | Beschlussprotokoll(-e) 04.02.-06.02.1936 (1936–1936) |
dodis.ch/46126
CONSEIL FÉDÉRAL
Procès-verbal de la séance du 6 février 19361
189. Attentat auf Gustloff in Davos
Procès-verbal de la séance du 6 février 19361
Der Vorsteher des Politischen Departements teilt mit, er habe die Nachricht von der Erschiessung des nationalsozialistischen Landesgruppenleiters Gustloff am Dienstagabend zuerst durch eine Meldung der Depeschenagentur und hernach durch die Bundesanwaltschaft erhalten. Er stellte sich sofort die Frage, welche Massnahmen zu treffen seien, da Gustloff zwar keine offizielle Stellung inne hatte, aber immerhin der Chef der nationalsozialistischen Partei in der Schweiz war. Der Vorsteher des Politischen Departements fand es für angezeigt, an den deutschen Gesandten, Herrn von Weizsäcker ein Kondolenzschreiben zu richten und durch ihn auch der Witwe des Ermordeten sein Beileid aussprechen zu lassen2. Herr von Weizsäcker war in diesem Augenblick von Bern abwesend. Etwa um 8 Uhr des folgenden Tages teilte Herr Minister Dinichert aus Berlin dem Sprechenden mit, er hätte am gleichen Abend beim Aussenminister von Neurath an einem Empfange teilgenommen3. Dort sei etwa um 21½ Uhr die Kunde von der Davoser Tragödie eingetroffen. Diese wurde sofort zum allgemeinen Gesprächsthema. Auch der deutsche Propagandaminister Goebbels befand sich unter den Gästen. Er meinte, die Hetze eines Teiles der schweizerischen Presse gegen Gustloff habe den Boden zur Tat vorbereitet. Herr Dinichert wurde vom Departement aus über den Schritt orientiert, den Herr Motta bereits beim deutschen Gesandten in Bern gemacht hatte, und beauftragt in Berlin eine parallele Demarche zu tun4
. Auch der Vorsteher des Justiz- und Polizeidepartements hat dem deutschen Gesandten in Bern kondoliert, und zwar telephonisch.
Der deutsche Gesandte erschien nun am Mittwoch abend um 17 Uhr auf dem Bureau des Sprechenden in Audienz. Er schien tief betroffen zu sein und erklärte dem Vorsteher des Politischen Departements mündlich, er habe zwar noch keinen formellen Auftrag erhalten einen bestimmten Schritt zu tun, aber er habe das Gefühl, dass die Hetze der schweizerischen sozialistischen und kommunistischen Presse den Boden für das Verbrechen gegen Gustloff, wenn auch ungewollt, vorbereitet habe5. Dann insistierte er besonders darauf, dass seines Erachtens die Haltung Gustloffs stets korrekt gewesen sei, wie dies auch von seiten der Bundesbehörden immer anerkannt ward6; er nehme an, dass das Verbrechen mit aller Strenge geahndet werde und erkundigte sich darüber, welches Gericht hier zuständig sei7. Der deutsche Gesandte ersuchte auch, man möchte die Hintergründe dieses Dramas aufzudecken suchen. Er wiederholte dann seine schon in früheren Besprechungen erhobenen Beschwerden gegen die Pressehetze gewisser Zeitungen, so u. a. auch der Nationalzeitung8, und erklärte, die Presseordnung9 gebe dem Bundesrat die Möglichkeit einzuschreiten, er habe aber s. E. bis jetzt sehr wenig von dieser Möglichkeit Gebrauch gemacht. Die Pressehetze einer Anzahl unserer Zeitungen belaste das Schuldenkonto der Schweiz in Deutschland. Übrigens habe auch die Nobelpreispetition der Mehrheit der Bundesversammlung zugunsten des in einem deutschen Konzentrationslager internierten Politikers Karl von Ossietzky in Deutschland böses Blut gemacht10. Zwar sei hiervon dort wenig gesprochen worden, was aber umso bedeutungsvoller sei. Herr von Weizsäcker sprach auch im Allgemeinen von der nicht freundlichen Einstellung der schweizer, öffentlichen Meinung gegenüber dem heutigen Deutschland.
Der Vorsteher des Politischen Departements antwortete auf alle diese Fragen und Bemerkungen namentlich unter Hinweis darauf, dass zwischen der Einstellung der schweizerischen Presse gegenüber den Ereignissen in Deutschland und dem Morde von Davos keinerlei Zusammenhang bestehe, und er müsse es bestimmt ablehnen, unsere Presse oder sonstwie jemanden in der Schweiz hierfür verantwortlich zu machen. Der Mörder Frankfurter sei ein Jude und Slawe. Er besitze eine ganz andere Mentalität als diejenige, wie sie im Schweizervolk bestehe, und habe wahrscheinlich spontan von sich aus gehandelt mit Rücksicht auf die Behandlung seiner Glaubens- und Rassengenossen im deutschen Reiche, aber nicht infolge der Haltung, die die Schweizerpresse in den letzten Jahren gegenüber Deutschland und seinem jetzigen Regime eingenommen hat. Diese Haltung unserer Blätter komme daher, weil die pangermanistischen Bestrebungen gewisser Kreise Deutschlands unsere Presse zu Befürchtungen veranlasse, sodann aber auch wegen der feindseligen Einstellung gewisser Persönlichkeiten des Nationalsozialismus gegenüber der protestantischen Bekenntniskirche und dem Katholizismus sowie angesichts der Verfolgungen gegen die Juden. Auch ein Vorwurf gegenüber dem Bundesrat wegen seiner angeblich zu milden Handhabung der Presseverordnung sei nicht berechtigt. Darüber, ob diese Verordnung strenger als bisher gehandhabt werden solle oder nicht, könne man in guten Treuen verschiedener Meinung sein; es sei dies eine Ermessensfrage. Wenn Deutschland glaube, ein Konto gegen die Schweiz wegen der bisherigen Haltung ihrer öffentlichen Meinung zu gewissen Erscheinungen der letzten Jahre eröffnen zu müssen, so sei dem entgegenzuhalten, dass auch wir viele und triftige Gründe zu Klagen gegen Deutschland hätten.
In der Beratung beantragt der Vorsteher des Post- und Eisenbahndepartements, es sei von den Mitteilungen des Vorstehers des Politischen Departements mit Zustimmung Kenntnis zu nehmen. Dieser ganze Fall zeige wiederum, wie sehr wir mit der Gewährung des Asylrechtes und mit der Einreiseerlaubnis und der Gestattung der Niederlassung für Ausländer vorsichtig und zurückhaltend sein müssen11.
Der Vorsteher des Militärdepartements bemerkt, dass alles vermieden werden müsse, was den Eindruck erwecken könnte, der Bundesrat sei der Meinung, dass die Pressekampagne gegen Gustloff irgendwie Schuld am Morde trage. Der Bundesrat habe gar keinen Anlass, sich wegen der Ermordung Gustloffs zu entschuldigen. Es sei ganz selbstverständlich, dass das Verhalten dieses Mannes kritisiert worden sei und dass auch das Gewaltsystem, wie es in Deutschland herrscht, von unserem Volke und unserer Presse abgelehnt und gebrandmarkt wird.
Der Vorsteher des Departements des Innern stellt fest, dass der Schritt des Vorstehers des Politischen Departements beim deutschen Gesandten im Interesse der guten Beziehungen zwischen der Schweiz und Deutschland richtig gewesen sei.
Der Vorsteher des Justiz- u. Polizeidepartements fuhrt aus, dass wir vor einer wahren Judeninvasion stehen und mit aller Energie bei der Erteilung von Einreisebewilligungen Zurückhaltung üben müssen.
Herr Bundespräsident Meyer dankt dem Vorsteher des Politischen Departements für die Schritte, die er in der Angelegenheit unternommen hat und für seine Bemühungen zum Zwecke der Verhinderung von unliebsamen ausserpolitischen Folgen, die sie hätte haben können. Er fragt an, ob er als Bundespräsident noch irgendwelche Vorkehren zu treffen habe.
Der Vorsteher des Politischen Departements antwortet hierauf, dass alles getan worden sei was notwendig war und dass infolgedessen der Herr Bundespräsident oder der Bundesrat nichts weiteres zu tun mehr habe.
Hierauf nimmt der Rat von der Berichterstattung des Vorstehers des Politischen Departements in zustimmendem Sinne Kenntnis.
- 1
- E 1004 1/356.↩
- 2
- Mit Gefühlen tiefster Bestürzung haben wir die Nachricht von dem verabscheuenswürdigen Verbrechen erfahren, dem Ihr Landsmann, Herr Wilhelm Gustloff, gestern zum Opfer gefallen ist. Der feige Anschlag des Täters, der als Ausländer einen politischen Mord unter gröblicher Missachtung der schweizerischen Gesetze und des Gastrechtes vollführte, muss in der Schweiz überall lebhafte Entrüstung auslösen. Wir sind aufs schwerste betroffen darüber, dass auf Schweizerboden eine Tat begangen wurde, deren Ruchlosigkeit eine Beleidigung der Traditionen unseres Landes bedeutet. Wir möchten nicht verfehlen, unserem Bedauern Ausdruck zu geben und bitten Sie zugleich, der schwergeprüften Witwe des Verstorbenen unser tiefempfundenes Beileid zu übermitteln. (Lettre de G. Motta à E. von Weizsäcker du 5 février 1936 in E 2001 (C) 4/94).↩
- 3
- Cf. no 204.↩
- 4
- Cf. lettre de P. Dinichert à G. Motta du 6 février 1936 (E 2001 (C) 4/94).↩
- 5
- Cf. DDS vol. 10, nos 252 (dodis.ch/45794) et 313 (dodis.ch/45855).↩
- 6
- Le Ministre du Reich fait certainement allusion à la réponse du Conseiller fédéral J. Baumann à l’interpellation Canova au Conseil national; cf. E 1001 (C) d 1/313 pp. 366ss.↩
- 7
- D. Frankfurter, le meurtrier, serajugéà Coire, le droit pénal relevant de la juridiction des cantons. G. Motta s’est montré très inquiet du déroulement duprocès et a demandé à son ami J. Bossi, avocatà Coire, d’intervenir auprès du Président du Tribunal cantonal. Voici la lettre de réponse de J. Bossi à Motta, datée du 3 février: Ich habe Deinem Wunsche entsprechend mit dem Herrn Kantonsgerichtspräsident Dr. Ganzoni betr. den Fall Gustloff gesprochen und ihm in Deinem Namen nahegelegt, das Möglichste – soweit es in seiner Macht liege – zur Vermeidung von Ausfällen gegen das Deutsche Reich zu tun. Der Kantonsgerichtspräsident hat dies versprochen und zugleich erklärt, dass er in diesem Sinne schon zweimal mit dem Verteidiger Herr Dr. Curti in Zürich gesprochen habe. Herr Dr. Curti habe ihm versprochen, er werde trachten, den Behörden keine Verlegenheiten zu bereiten. Allein das Recht des Verteidigers ist bekanntlich sehr weitgehend und da ist es schwer zu sagen, wo er die Grenze als angemessen ansieht. Herr Dr. Curti habe auch die Einvernahme von 20 Emigranten und früheren Konzentrationslagerinsassen verlangt – z. T. sogar von Amerika her –, die Anklagekammer hat aber dieses Begehren glatt abgelehnt. Mit dem Amtskläger ad hoc, Herrn Dr. Brügger habe ich auch darüber gesprochen. Abgesehen davon, dass Herr Dr. Brügger ein vernünftiger Mann ist, liegt es natürlich auch nicht in seiner Aufgabe, gegen das Deutsche Reich Stellung zu nehmen. Dagegen wird es allerdings sich weiter empfehlen, in geeigneter Form den Verteidiger Herr Dr. Eugen Curti, Zürich, an die heikle Situation und an die Interessen der Schweiz in diesem Fall zu erinnern, soweit Du in irgend einer Form als Chef des polit. Departements es tun kannst. Von Deutschland seien an Publizisten und Amtspersonen bereits 23 für die Verhandlungen angemeldet. Ich darf Dich wohl bitten, den vorliegenden Brief konfidentiell zu behandeln. (E 2001 (C) 4/94.)↩
- 8
- Cf. nos 52 et 131.↩
- 9
- Cf. no 23.↩
- 10
- A propos des démarches entreprises en faveur de K. von Ossietzky, seul un très maigre dossier a été retrouvé; cf. E 2001 (D) 1/109.↩
- 11
- Cf. DDS vol. 10, rubrique II.1.4: Allemagne, réfugiés.↩
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Deutsches Reich (Andere)
Gustloff-Affäre (1936)